Tierschützer in Demmin empört: Kastrationsfalle mit trächtiger Katze gestohlen
Demmin: Kastrationsfalle mit trächtiger Katze gestohlen

Tierschützer in Demmin empört: Kastrationsfalle mit trächtiger Katze gestohlen

Ein dreister Diebstahl hat die Kastrationsaktion für wilde Katzen in der Hansestadt Demmin empfindlich gestört. Dem örtlichen Tierschutzverein wurde eine kostspielige Lebendfalle entwendet, die zur Einfangung von Streunerkatzen für deren Kastration diente. Besonders tragisch: In der Falle befand sich zum Zeitpunkt des Diebstahls bereits eine trächtige Katze, die dringend behandelt werden sollte.

Stadt finanziert Kastration von acht Streunerkatzen

Die Aktion war eigentlich ein Erfolgsprojekt: Eine engagierte Anwohnerin hatte von der Demminer Stadtverwaltung die Freigabe und finanzielle Mittel für die Kastration von acht Katzen erhalten, die im Bereich der Holstenstraße von Balkonen gefüttert werden und sich unkontrolliert vermehren. Der Tierschutzverein Demmin hatte sich bereit erklärt, bei der schwierigen Einfangung der scheuen Tiere zu helfen.

„Wir helfen gern, aber so was geht gar nicht“, äußert sich Vereinschefin Kerstin Lenz verärgert über den Diebstahl. Die gestohlene Lebendfalle hat einen Wert von 250 Euro und wird dringend für die Fortsetzung der Kastrationsaktion benötigt. Der Verein appelliert an die Öffentlichkeit, die Falle zurückzugeben.

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Erfolgreicher Start der Aktion wird durch Diebstahl gestoppt

Die Kastrationsaktion hatte vielversprechend begonnen. „Wilde Katzen sind meistens in den Abendstunden unterwegs, wenn der Verkehr nachlässt und es draußen ruhiger wird“, erklärt Kerstin Lenz das Vorgehen. Am ersten Tag konnten bereits drei Katzen eingefangen, in der Tierklinik kastriert und anschließend in ihr gewohntes Territorium zurückgebracht werden.

Doch am zweiten Tag der Aktion geschah das Unglück: „Leider wurde uns in der Nacht die Falle gestohlen. Und zwar mitsamt Katze“, berichtet die Vereinsvorsitzende. Die bereits gefangene Katze war nach Einschätzung der Tierschützer mit Sicherheit trächtig, was die Situation besonders dramatisch macht.

Emotionale Reaktion der Tierschützer

„Wir sind stinksauer“, gibt Kerstin Lenz ihrer Empörung Ausdruck. „Wir wollen helfen – den Katzen, die dort täglich ums Überleben kämpfen und den Menschen, die ihr letztes Geld für die Katzen ausgeben, um sie zu füttern. Und in wenigen Wochen wird die nächste Generation Kitten geboren. Das versuchen wir zu verhindern, denn es bedeutet Hunger und Leid und weiteren ungewollten Nachwuchs.“

Die Tierschützer betonen, dass herrenlose Katzen ohne festes Zuhause großes Elend erfahren. Im Katzenhaus des Vereins in Neukalen werden jährlich zahlreiche Kätzchen versorgt, die in der Region niemand haben möchte. Viele leiden unter:

  • Mangelernährung
  • Parasitenbefall
  • Verschiedenen Krankheiten

Jedes Jahr dokumentieren die Helfer grausame Bilder von verletzten Katzen mit verklebten Augen und vereiterten Nasen.

Langjähriger Einsatz gegen das Katzenelend

Der Tierschutzverein Demmin setzt sich seit Jahren konsequent gegen das Leid freilebender Katzen ein. Zweimal jährlich – im Frühjahr und im Herbst – organisieren die Ehrenamtlichen Kastrationsaktionen. „Wir haben in diesem Jahr in den Bereichen Stavenhagen, Malchin und Amt Demmin-Land schon etwa 80 Katzen und Kater, die freilebend sind und kein behütetes Zuhause haben, kastrieren lassen“, berichtet Kerstin Lenz über die bisherigen Erfolge.

Forderung nach Katzenschutzverordnung

Um die unkontrollierte Vermehrung verwilderter Hauskatzen nachhaltig zu stoppen, engagieren sich die Demminer Tierschützer seit Jahrzehnten für die Einführung einer Katzenschutzverordnung. In einigen Nachbarregionen gibt es bereits positive Beispiele: Für die Amtsbereiche Röbel-Müritz und Malchow sowie in der Stadt Waren (Müritz) hat der Landkreis 2024 eine solche Verordnung erlassen.

Diese Verordnung gilt zunächst für drei Jahre und schreibt vor:

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  1. Nur noch kastrierte Katzen dürfen in diesen Gebieten freien Auslauf erhalten
  2. Alle Stubentiger müssen mit einem fälschungssicheren Mikrochip gekennzeichnet sein
  3. Die Tiere müssen in einem Haustierregister eingetragen werden

Wenn ein Tier nicht registriert oder gekennzeichnet ist und der Tierhalter binnen fünf Tagen nicht ermittelt werden kann, kann die Behörde die Unfruchtbarmachung anordnen. Die Kosten aller damit verbundenen Maßnahmen werden dann dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

Unzureichende bisherige Maßnahmen

Die Erfahrung zeigt, dass die Bemühungen von Gemeinden und Tierschutzvereinen trotz langjähriger Kastrationsaktionen nicht ausreichen, um die Anzahl der freilebenden Katzen nachhaltig zu verringern. Um die Vermehrung der Tiere wirksam zu unterbinden, ist es nach Ansicht der Experten notwendig, den unkontrollierten Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen gesetzlich zu verbieten.

Die Demminer Tierschützer fordern daher schon seit langem eine Katzenschutzverordnung für die gesamte Region, um dem Katzenelend endlich ein wirksames Ende zu setzen. Der aktuelle Diebstahl der Kastrationsfalle zeigt einmal mehr, wie wichtig und gleichzeitig wie anfällig solche Hilfsaktionen sind.