Geflügelpest in Kleinstbetrieb in Amt Neuhaus nachgewiesen
In der Gemeinde Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg ist ein Fall von Geflügelpest in einem Kleinstbetrieb festgestellt worden. Der betroffene Bestand wurde bereits vorsorglich gekeult und der Betrieb gesperrt, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Die Maßnahmen erfolgten auf Grundlage eines positiven Untersuchungsergebnisses des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Bestätigung durch Friedrich-Löffler-Institut steht noch aus
Eine abschließende Bestätigung der Geflügelpest durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) steht derzeit noch aus. Nach aktuellem Kenntnisstand wird eine Einschleppung des Virus über zurückkehrende Zugvögel als wahrscheinlich angesehen. Trotz des Nachweises wird vorerst keine allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügelhalter in der Region angeordnet. Halter in Gebieten mit vielen Wildvögeln können ihre Tiere während des Vogelzugs jedoch freiwillig aufstallen, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Veterinäramt appelliert an strikte Biosicherheitsmaßnahmen
Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ruft alle Geflügelhalter nachdrücklich dazu auf, die geltenden Biosicherheitsvorgaben konsequent einzuhalten. „Nur durch besondere Sorgfalt und vorbeugende Schutzmaßnahmen lassen sich Infektionen vermeiden und einschneidende behördliche Eingriffe für die betroffenen Betriebe verhindern“, betonte Amtsleiterin Dr. Donata Bechstein. Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören:
- Desinfektion des Schuhwerks vor dem Betreten der Ställe
- Tragen von Schutzkleidung
- Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften
- Unterbindung von Besucherverkehr
Grundsätzlich müssen alle Geflügelbestände beim Veterinäramt gemeldet sein, und es ist ein Bestandsregister mit Herkunft und Verbleib der Tiere zu führen. Bei Anzeichen wie vermehrten Todesfällen, geringerer Futter- oder Wasseraufnahme, nachlassender Legeleistung oder ausbleibender Gewichtszunahme sollten Halter unverzüglich ihren Tierarzt informieren und den Bestand untersuchen lassen.
Meldepflicht für verendete Wildvögel und Informationsangebote
Bürger und Jäger werden gebeten, Funde von verendeten wild lebenden Wasservögeln, Greifvögeln, Möwen, Raben und Krähen dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 04131 26-1413 zu melden. Diese Untersuchungen sind entscheidend, um die Verbreitung des Virus nachzuvollziehen. Verendete oder krank wirkende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort entfernt werden. Für Kleinbestände und Hobbyhaltungen bietet das FLI ein umfangreiches Merkblatt mit Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest an, das wichtige Hinweise zur Prävention enthält.



