Tierschützer fordern Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in der Uckermark
Kastrationspflicht für Freigängerkatzen gefordert

Tierschützer fordern Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in der Uckermark

In Templin und der gesamten Uckermark wird das Problem herrenloser Katzen immer drängender. Tierschutzvereine berichten von einer stetig wachsenden Population freilebender Tiere, die durch unkontrollierte Fortpflanzung entsteht. Allein im Jahr 2025 kastrierte der Templiner Tierschutzverein etwa 70 herrenlose Katzen in Templin und seinen Ortsteilen, was enorme finanzielle Belastungen mit sich bringt.

Kommunale Regelungen im Fokus

Während der Landkreis Uckermark bisher keine allgemeine Kastrationspflicht eingeführt hat, gibt es bereits Städte in Brandenburg mit eigenen Verordnungen. Angermünde verfügt seit 2018 über eine entsprechende Regelung in der Stadtordnung, die Katzenhalter zur Kastration und Kennzeichnung ihrer Freigänger verpflichtet. Pressesprecherin Christin Neujahr erklärt: „Das war eine Reaktion auf zunehmende Probleme mit freilaufenden, nicht kastrierten Katzen und die damit verbundene unkontrollierte Vermehrung.“

Die Erfahrungen in Angermünde zeigen jedoch auch Herausforderungen auf. Kontrollen sind ohne konkrete Hinweise nur eingeschränkt möglich, und die Ordnungsbehörden verfügen nicht über veterinärmedizinische Fachkenntnisse. Dennoch habe die Regelung zu einer Sensibilisierung der Katzenhalter geführt, während die Stadt jährlich Mittel für die Kastration herrenloser Tiere bereitstellt.

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Politische Diskussionen in Templin

In Templin wurde das Thema kürzlich im Bau-, Ordnungs- und Sicherheitsausschuss der Stadtverordnetenversammlung diskutiert. Die AfD-Fraktion hatte einen Antrag zur Einführung einer Kastrations-, Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht eingebracht, diesen jedoch zurückgezogen, nachdem auf die Zuständigkeit des Landkreises verwiesen wurde. Ramona Fischer, Pressesprecherin des Landkreises Uckermark, bestätigt: „Eine entsprechende Verordnung gibt es derzeit nicht. Die Mehrheit sah zu diesem Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf.“

Finanzielle und organisatorische Belastungen

Der Templiner Tierschutzverein weist auf die erheblichen Kosten hin, die mit der Kastration herrenloser Katzen verbunden sind. Die Kastration mit Kennzeichnung kostet durchschnittlich 250 Euro pro Katze und 150 Euro pro Kater. Im Jahr 2025 beliefen sich die Gesamtkosten auf 25.000 Euro, was für den Verein nicht mehr tragbar ist. Der Vorstand betont: „Wir brauchen dringend kommunale Unterstützung.“

Die Tierschützer argumentieren, dass Appelle an Katzenbesitzer allein nicht ausreichen. „Dort kann nur eine gesetzliche Vorgabe greifen. Also eine Kastrationsrichtlinie mit Chip- und Registrierpflicht für Freigängerkatzen“, so die Überzeugung des Vereins. Sie verweisen auf andere Brandenburger Städte wie Zehdenick, Königs Wusterhausen, Neuruppin oder Jüterbog, die bereits eigene Regelungen umsetzen.

Zukunftsperspektiven und Forderungen

Der Deutsche Tierschutzbund warnt seit langem vor den Folgen unkontrollierter Vermehrung. Zwei Millionen Nachkommen können in zehn Jahren aus einer einzigen Katze entstehen, was die Dimension des Problems verdeutlicht. Der Templiner Tierschutzverein hofft, dass das Thema nicht weiter auf die lange Bank geschoben wird und drängt auf eine schnelle Lösung.

Die Situation stellt Städte und Tierschutzorganisationen vor erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Um große Katzenpopulationen einzudämmen, sind umfangreiche Maßnahmen notwendig, die ohne kommunale Unterstützung kaum zu bewältigen sind. Die Diskussion um eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen bleibt damit ein zentrales Thema in der Uckermark und darüber hinaus.

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