In Brandenburg breitet sich die Newcastle-Krankheit weiter aus. Um die für Vögel gefährliche Tierseuche einzudämmen, haben nun mehrere Landkreise die Ausstellung von Geflügel untersagt. Betroffen sind Märkte, Schauen, Wettbewerbe und ähnliche Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere gehaltene Vögel ausgestellt, verkauft, getauscht oder ausgezeichnet werden. Dies teilte der Landkreis Oberhavel mit. Auch die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Teltow-Fläming erließen am Montag entsprechende Allgemeinverfügungen.
Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet
Die betroffenen Landkreise haben Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Betreiber von Geflügelhaltungen sind aufgefordert, auffällige Veränderungen sowie tote Tiere umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden. In Brandenburg wurden in diesem Jahr bereits 21 Ausbrüche der Newcastle-Krankheit registriert. Zuletzt trat die Seuche 1996 in Deutschland auf, damals mussten zehntausende Tiere getötet werden.
Übertragungswege und Impfpflicht
Wie genau das Virus in die Ställe gelangt, ist unklar. Es kann über die Luft, kontaminierte Materialien oder Anhaftungen an Schuhwerk, Kleidung und Maschinen übertragen werden. In Deutschland besteht eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Fast alle Vogelarten können infiziert werden. In Deutschland wird das Virus vor allem bei wildlebenden Tauben nachgewiesen.



