Im Streit um 68 verwahrloste Hunde im Landkreis Gifhorn hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) die behördliche Beschlagnahmung der Tiere im vergangenen November für rechtens erklärt. Die Beschwerde der Hundehalter wurde im Eilverfahren vollständig zurückgewiesen, wie der Landkreis am Abend mitteilte.
Hochgradig tierschutzwidrige Haltung
Nach Auffassung des Gerichts wurden die Hunde auf einem Grundstück in Brome unter hochgradig tierschutzwidrigen Umständen gehalten. Zu den bemängelten Zuständen gehörten fehlendes Wasser und Futter, massive hygienische Probleme, eine zu kleine Unterbringung sowie Parasitenbefall. Viele Tiere waren stark abgemagert. Die Amtstierärzte erstellten eine Fotodokumentation ihrer Kontrolle.
Bei den beschlagnahmten Tieren handelte es sich vor allem um Golden Retriever, aber auch um Zwergpudel, Australian Shepherds, Rhodesian Ridgebacks und Weimaraner. Fast alle befanden sich in einem schlechten Zustand und waren offensichtlich krank oder abgemagert.
Verteilung auf Tierheime bundesweit
Da es in der Region nicht genügend Plätze für die Aufnahme der Tiere gab, wurden die Hunde auf geeignete Tierheime in ganz Deutschland verteilt. Gegen die Hundehalter wurde ein vorläufiges Tierhaltungsverbot verhängt. Der Landkreis war durch Tierschutzanzeigen auf die verwahrlosten Tiere aufmerksam geworden.
Mit dem Beschluss ist das Eilverfahren abgeschlossen. Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig läuft jedoch weiterhin.



