Seltene Pferdekrankheit im Wartburgkreis: Veterinärbehörden bestätigen Fall
Im thüringischen Wartburgkreis ist ein Fall der seltenen Equinen Infektiösen Anämie (EIA) bei einem Pferd amtlich festgestellt worden. Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass die auch als ansteckende Blutarmut der Einhufer bekannte Viruserkrankung durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt wurde. Die Krankheit äußert sich durch Symptome wie Fieber, Apathie und allgemeine Schwäche bei betroffenen Tieren.
Übertragungswege und betroffene Tierarten
Die Equine Infektiöse Anämie wird hauptsächlich durch blutsaugende Insekten wie Bremsen übertragen, kann aber auch durch direkten Kontakt zwischen Tieren, beispielsweise über kleine Verletzungen, weitergegeben werden. Nicht nur Pferde sind gefährdet, sondern auch andere Einhufer wie Esel, Maultiere und sogar Zebras können erkranken. Für Menschen besteht nach aktuellem Kenntnisstand keine Infektionsgefahr.
Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche
Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt für den Wartburgkreis hat umgehend Schutzmaßnahmen eingeleitet, um eine Weiterverbreitung der Tierseuche zu verhindern. Im Umkreis von einem Kilometer um den Ausbruchsort wurden bereits gefährdete Tiere untersucht. Zudem laufen aufwendige Recherchen zur Ermittlung möglicher Kontakttiere, die auf schriftlichen Aufzeichnungen der Tierhaltungsbetriebe basieren.
Hintergrund und historische Fälle in Thüringen
Die infektiöse Anämie ist weltweit verbreitet und tritt gehäuft in Asien, Osteuropa und Südamerika auf. In Deutschland kommt die Krankheit nur sporadisch vor – seit 2010 wurden bundesweit 72 Fälle gemeldet. In Thüringen wurde die Erkrankung zuletzt im Dezember 2011 bei einem Pferd nachgewiesen. In den Jahren davor gab es im Freistaat Dutzende Fälle, die zur Einschläferung zahlreicher Pferde führten.
Empfehlungen für Tierhalter
Das Gesundheitsministerium appelliert an alle Halter von Pferden und pferdeähnlichen Tieren, bei unklaren Krankheitsanzeichen umgehend tierärztlichen Rat einzuholen. Bei Verdacht auf eine Tierseuche muss das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich informiert werden. Die infektiöse Anämie unterliegt der Meldepflicht, was eine schnelle Reaktion der Behörden ermöglicht.
Ob das erkrankte Tier im aktuellen Fall bereits verendet ist oder aufgrund der Diagnose eingeschläfert werden musste, war zunächst nicht bekannt. Die Behörden betonen jedoch, dass alle notwendigen Schritte zur Kontrolle der Situation eingeleitet wurden.



