Landgericht Baden-Baden: Kompostunternehmer haftet für PFC-Verseuchung des Grundwassers
Kompostunternehmer haftet für PFC-Verseuchung des Grundwassers

Landgericht Baden-Baden: Kompostunternehmer haftet für PFC-Verseuchung des Grundwassers

Das Landgericht Baden-Baden hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Ein Kompostunternehmer haftet grundsätzlich für die schwerwiegenden Schäden, die durch PFC-verseuchten Kompost entstanden sind. Dies stellt einen bedeutenden Erfolg für die Stadtwerke Rastatt dar, die als kommunaler Versorger seit Jahren mit den Folgen der Umweltkatastrophe kämpfen müssen.

6,5 Millionen Euro Schadenersatz gefordert

Die Stadtwerke Rastatt fordern vom verantwortlichen Unternehmer rund 6,5 Millionen Euro Schadenersatz. Der Vorwurf lautet, dass dieser Abfall aus der Papierindustrie dem Kompost beigemischt und anschließend an Landwirte in der Region verkauft haben soll. Zwischen den Jahren 2006 und 2008 wurde dieses kontaminierte Material auf zahlreichen Feldern in Mittelbaden verteilt.

Laut Anklage enthielten die Papierschlämme per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) – hochgiftige und gesundheitsschädliche Stoffe, die in der Natur praktisch nicht abbaubar sind. Die Folgen dieser Umweltverseuchung sind verheerend und wirken bis heute nach.

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Verheerende Umweltfolgen in der Region

Seit dem Bekanntwerden des Skandals leidet die gesamte Region unter den schwerwiegenden Konsequenzen. Mehr als 1200 Hektar Ackerland sind nachweislich mit PFC kontaminiert. Die Schadstoffe haben sich bis ins Grundwasser ausgebreitet, was zu erheblichen Problemen in der Wasserversorgung geführt hat.

Mehrere Brunnen mussten dauerhaft geschlossen werden, und Wasserwerke – insbesondere in Rastatt – wurden mit speziellen Filteranlagen nachgerüstet, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Diese Maßnahmen verursachten immense Kosten für die kommunalen Versorger.

Langwieriges Gerichtsverfahren mit klarer Beweislage

Die Klage der Stadtwerke Rastatt wurde bereits im Jahr 2019 erhoben, doch das Verfahren gestaltete sich äußerst langwierig. Nach der ersten Verhandlung im März 2022 ordnete das Gericht eine umfangreiche Expertise an, was zu einer dreieinhalbjährigen Unterbrechung führte.

Erst seit Oktober 2025 wurde wieder verhandelt, und ein unabhängiger Sachverständiger stützte in seinem Gutachten eindeutig die Position der Kläger. Alternative Erklärungsversuche des Kompostunternehmers – wie etwa Klärschlämme aus Kläranlagen oder das Ablassen von Flugbenzin – wurden durch das Gutachten als Ursache für die Verunreinigungen ausgeschlossen.

Weitere rechtliche Schritte gegen das Land

Parallel zum Zivilverfahren haben die Stadtwerke Rastatt auch rechtliche Schritte gegen das Land Baden-Württemberg eingeleitet. Im Herbst 2023 reichten sie eine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein, mit dem Ziel, die PFC-Belastung in den Gewässerbewirtschaftungsplan aufnehmen zu lassen.

Dieses Verfahren ist derzeit ruhend gestellt, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichtshofs bestätigte. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hatte zuvor ihre Ermittlungen gegen den Kompostunternehmer eingestellt, was die Stadtwerke dazu veranlasste, auf dem Zivilrechtsweg Schadenersatz einzufordern.

Die endgültige Höhe der Entschädigungssumme steht noch nicht fest und wird erst nach Rechtskraft des Urteils bestimmt. Der Kompostunternehmer hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil einzulegen, was das Verfahren weiter verlängern könnte.

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