Gesetz zu E-Zigaretten: Wegwerf-Vapes sollen verboten werden
Wegwerf-Vapes: Verbot noch dieses Jahr geplant

Leipzig – Umweltminister Carsten Schneider (50, SPD) will Einweg-E-Zigaretten aus dem Verkehr ziehen. Nach einem Treffen mit seinen Länderkollegen in Leipzig kündigte er ein Gesetz noch für dieses Jahr an. Wegwerf-Vapes könnten damit bald ganz aus den Regalen verschwinden – ihr Verkauf soll verboten werden.

Brandgefahr als zentraler Grund

Als zentralen Grund für das Verbot nennt Schneider die Brandgefahr, die von Einweg-E-Zigaretten ausgeht. Die Geräte würden oft unsachgemäß über den Hausmüll oder den Gelben Sack entsorgt. In Entsorgungsanlagen könnten sie Brände auslösen – eine Gefahr für die Beschäftigten und das Recyclingsystem in Deutschland. Wie groß das Risiko tatsächlich ist, lasse sich bislang nicht beziffern. Derzeit werde noch ermittelt, wie häufig die Vapes für Brände verantwortlich sind.

Bundesrat unterstützt Verbot

Der Bundesrat hatte sich in der Vergangenheit bereits für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ausgesprochen. Schneider kündigte jetzt an, dass es bald kommen soll. Nachfüllbare Geräte sollen von dem Verbot nicht betroffen sein.

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Umsatz mit Vapes stieg 2025 deutlich

Die elektronischen Zigaretten erzeugen Dampf, der inhaliert wird und nach Früchten oder Menthol schmeckt. Der Dampf enthält deutlich weniger Schadstoffe als der Rauch von Tabakzigaretten, Mediziner warnen dennoch vor den Gesundheitsgefahren und der Wirkung von Nikotin, das abhängig macht. Im Jahr 2025 stieg der legale Umsatz in Deutschland nach Branchenangaben schätzungsweise um ein Viertel auf 2,4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Konventionelle Zigaretten erzielten 2025 einen Umsatz von 25,3 Milliarden Euro.

Die Entscheidung des Umweltministers stößt auf geteiltes Echo. Während Umweltschützer das Verbot begrüßen, kritisieren Händler und Hersteller die Maßnahme. Sie befürchten Umsatzeinbußen und Arbeitsplatzverluste. Auch die Frage der Durchsetzung des Verbots ist noch unklar. Schneider betonte jedoch, dass die Sicherheit der Entsorgungsanlagen und der Mitarbeiter oberste Priorität habe.

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