Baumsicherheit in Berlin und Brandenburg: Wer kontrolliert und wie gefährlich sind umstürzende Bäume?
Baumsicherheit in Berlin und Brandenburg: Kontrollen und Gefahren

Baumsicherheit in Berlin und Brandenburg: Kontrollen und Gefahren im Fokus

Nachdem am Ostersonntag in Schleswig-Holstein ein Baum bei starken Böen auf eine Gruppe stürzte und drei Menschen tötete, rückt die Sicherheit von Bäumen in den Mittelpunkt. In Berlin und Brandenburg stellen sich Fragen: Wer überprüft die Standfestigkeit der Bäume? Wie gefährlich sind umstürzende Bäume wirklich? Und was müssen Spaziergänger beachten?

Kontrollsysteme in der Hauptstadt Berlin

In Berlin obliegt die Überwachung der Bäume den Grünämtern der Bezirke. Petra Nelken, Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, betont: „Die Kontrollen finden regelmäßig statt.“ Die Kräfte prüfen Bäume an Straßen, in Parkanlagen sowie an Spiel- und Sportplätzen. In den meisten Bezirken erfolgen diese Inspektionen ein- bis zweimal jährlich.

Allein im Bezirk Neukölln werden jährlich über 20.000 Straßenbäume überprüft. Im Bezirk Mitte gibt es sogar zwei Kontrollen pro Jahr: einmal ohne Laub und einmal mit Laub, um den Zustand der Bäume umfassend zu beurteilen. In den Wäldern der Hauptstadt sind die Berliner Forsten zuständig. Bei Gefahr können Waldwege gesperrt werden, um Bäume zu fällen oder Äste zu entfernen. Mitten im Wald dürfen Bäume jedoch umfallen – dies gehört zum natürlichen Lebenszyklus, und liegende Bäume bieten Lebensraum für Insekten und Pilze.

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Standfestigkeit und Risikofaktoren

Gesunde Bäume sind in der Regel standfest und widerstandsfähig gegen normalen Wind. Allerdings können Faktoren wie Windrichtung und -stärke, Vitalität oder Pilzbefall dazu führen, dass Äste abbrechen oder ganze Bäume umstürzen. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg weist darauf hin, dass diese Risiken nicht immer sichtbar sind.

Die Trockenheit der vergangenen Jahre hat viele Bäume geschwächt, wie das Bezirksamt Mitte mitteilt. „Den Bäumen ist eine fehlende Standsicherheit nicht immer anzusehen. Dafür sind regelmäßige Kontrollen erforderlich.“ Bei Baumpflegearbeiten werden Fassaden freigeschnitten oder Sturmschäden beseitigt. Bei akuten Gefahren werden Bäume umgehend gesperrt und zeitnah beschnitten oder gefällt, wie das Bezirksamt Pankow erklärt.

Gefahren für Spaziergänger und historische Parkanlagen

Bei Besuchen in Parkanlagen reicht in der Regel Alltagswachsamkeit. Bei Unwettern sollten Menschen jedoch Parks und Grünanlagen meiden, da Bäume unvermittelt umstürzen oder Äste herabfallen können. Vergangenen Sommer verursachten schwere Stürme in Berlin erhebliche Schäden. Vor zwei Jahren wurden in Berlin-Friedenau vier Menschen durch eine umgestürzte Roteiche verletzt, darunter zwei Kleinkinder – bei dem Baum wurde Pilzbefall festgestellt.

Ein tragischer Vorfall im Berliner Grunewald im Oktober 2019, bei dem eine Frau starb, beschäftigte lange die Justiz. Der zuständige Revierförster wurde im Dezember 2022 vom Landgericht Berlin im Berufungsprozess freigesprochen. Auch hier war der Baum von einem Pilz befallen.

Lage in Brandenburg: Klimawandel und Drohnenüberwachung

In Brandenburg weisen am Park Sanssouci in Potsdam Warnschilder auf die Gefahr des Astbruchs hin. Laut der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sind 80 Prozent der Gehölze in der historischen Anlage als Folge des Klimawandels und der Trockenheit geschädigt. Hunderte Bäume sind bereits abgestorben.

Drohnen kommen in den Parkanlagen Sanssouci, Babelsberg und im Neuen Garten in Potsdam zum Einsatz, um den Zustand der Bäume zu überwachen. Ein Sprecher der Stiftung betont: „Es kann immer wieder passieren, dass Äste abgeworfen werden und Bäume umfallen. Der Winter war extrem trocken, der Blattaustrieb ist noch schwach.“ Parkbesucher sollten sich nicht unter Bäumen aufhalten und auf den Wegen bleiben.

Waldgefahren und Haftungsfragen

In den Wäldern Brandenburgs müssen Besucher mit einem gewissen Risiko leben, erklärt Raimund Engel, Experte beim Landesbetrieb Forst Brandenburg. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von 2012 haften Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren wie umstürzende Bäume im Sturm. Morsche oder abgestorbene Bäume sowie Schlaglöcher auf Wegen gelten als waldtypisch.

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„Auf diese Gefahren muss man sich einstellen, wenn man den Wald betritt“, so Engel. Anders verhält es sich bei künstlichen Einrichtungen wie Sitzbänken oder Schutzhütten – hier haftet der Waldbesitzer bei Schäden. Der Landesbetrieb kontrolliert zwar den Zustand der Bäume, aber ein Restrisiko im Wald lässt sich nie ganz ausschließen.

Die Sicherheit von Bäumen bleibt ein wichtiges Thema, besonders angesichts des Klimawandels und zunehmender Extremwetterereignisse. Regelmäßige Kontrollen und angepasstes Verhalten der Bürger sind entscheidend, um Gefahren zu minimieren.