Zalando-Streit in Erfurt: Betriebsrat geht gegen Einigungsstellen-Beschluss in Berufung
Zalando-Streit: Betriebsrat geht gegen Einigungsstelle in Berufung

Erfurter Zalando-Streit erreicht nächste juristische Instanz

Der arbeitsrechtliche Konflikt um die geplante Schließung des Zalando-Logistikzentrums in Erfurt nimmt eine neue Wendung. Der Betriebsrat hat gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Erfurt zur Einsetzung einer Einigungsstelle Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Thüringen eingelegt. Damit geht der Streit um die Zukunft von rund 2.700 Arbeitsplätzen in die zweite juristische Instanz.

Betriebsrat wirft Zalando Verhandlungsverweigerung vor

Betriebsratschef Tony Krause übt scharfe Kritik am Vorgehen des Online-Modehändlers. „Der Betriebsrat war zu jedem Zeitpunkt bereit, ernsthafte Verhandlungen aufzunehmen und hat hierfür konkrete Konzepte und Termine vorgelegt“, erklärte Krause. Seiner Darstellung nach habe Zalando nie ernsthaft versucht, konstruktive Gespräche zu führen.

Der Arbeitnehmervertretung zufolge hat das Arbeitsgericht Erfurt Behauptungen des Unternehmens über eine angebliche Verweigerungshaltung des Betriebsrats ungeprüft als Tatsachen übernommen. „Rechtlich ist eine Einigungsstelle das letzte Mittel“, betonte der Betriebsrat in seiner Stellungnahme.

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Informationsdefizite und Zeitdruck als Streitpunkte

Ein zentraler Konfliktpunkt bleibt der Zugang zu Informationen. Der Betriebsrat beharrt darauf, umfassende Auskünfte über die Gründe und Folgen der Standortschließung zu erhalten. „Das darf uns nicht als Verzögerungstaktik angekreidet werden“, so die Arbeitnehmervertretung. Bis heute würden zahlreiche angeforderte Informationen fehlen.

Mit der Beschwerde beim Landesarbeitsgericht verfolgt der Betriebsrat ein klares Ziel: „Die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte sollen nicht durch einseitige Zeitdiktate des Arbeitgebers ausgehöhlt werden“. Der Konflikt schwelt bereits seit Jahresbeginn und hatte zuletzt zu einer Demonstration von Arbeitnehmern und Unterstützern in Erfurt geführt.

Geplante Einigungsstelle und ihre Zusammensetzung

Das Arbeitsgericht Erfurt hatte auf Antrag Zalandos die Einsetzung einer Einigungsstelle beschlossen. Diese Schlichtungsinstanz soll bei wichtigen betrieblichen Fragen vermitteln, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht einigen können.

Die geplante Einigungsstelle würde aus folgenden Mitgliedern bestehen:

  • Vier Beisitzer, die die Interessen Zalandos vertreten
  • Vier Beisitzer, die den Betriebsrat repräsentieren
  • Den Vorsitzenden Josef Molkenbur, ehemaliger Richter und Justizstaatssekretär aus Sachsen-Anhalt

Zalando plant, das Logistikzentrum in Erfurt – mit dem der Online-Modehändler einst groß geworden ist – im September dieses Jahres zu schließen. Die nun eingereichte Beschwerde des Betriebsrats könnte diesen Zeitplan erheblich beeinflussen und den juristischen Streit weiter verlängern.

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