Historische Niederlage für Trump: Milliarden-Zölle müssen zurückgezahlt werden
In einer beispiellosen wirtschaftspolitischen Niederlage muss die Trump-Administration bis zu 175 Milliarden US-Dollar unrechtmäßig erhobener Zölle zurückerstatten. Diese Entscheidung markiert das Ende eines einjährigen Rechtsstreits, der mit Trumps umstrittenen Zollerhöhungen im April 2025 begann.
Gerichtliche Klärung: Supreme Court kippt Trumps Zollpolitik
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten erklärte im Februar die sogenannten "reziproken Zölle" für unzulässig. Die Richter ließen sich nicht von einem Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 überzeugen, das die Trump-Administration als Rechtsgrundlage für die Zollerhöhungen heranzog. Wenige Tage später komplettierte ein Richter am Gericht für internationalen Handel in New York die Niederlage, indem er entschied, dass Importeure Anspruch auf Rückzahlungen bereits entrichteter Zölle haben.
Rückerstattungsverfahren startet: Deutsche Unternehmen profitieren
Seit dem 20. April können Unternehmen – darunter auch Exporteure aus Baden-Württemberg – die unrechtmäßig erhobenen US-Zölle samt Zinsen zurückfordern. Gerichtsunterlagen zeigen, dass mehr als 330.000 Importeure die Abgaben auf 53 Millionen Warensendungen gezahlt und nach den Urteilen auf Rückerstattung geklagt hatten.
Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) hat eine elektronische Plattform für die Abwicklung der Rückerstattungen eingerichtet. "Ich rate jedem Unternehmen, das diese Zölle bezahlen musste, zu prüfen, ob eine Rückforderung Sinn macht", sagt Claus Paal, Präsident der IHK Stuttgart, die Firmen im Südwesten bei der Zollabwicklung unterstützt.
Komplexe Rückforderung: Wer kann Ansprüche geltend machen?
Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich nur derjenige, der die Zölle tatsächlich gezahlt hat. In der Regel handelt es sich dabei um den US-Importeur, da die Abgaben nicht im Herkunftsland, sondern bei der Einreise in die USA erhoben werden. Deutsche Exporteure können nur dann selbst Rückerstattungen beantragen, wenn sie als "Importer of Record" registriert sind.
Die Rückerstattung erfolgt über ein digitales Verfahren, das eine vereinfachte und gebündelte Bearbeitung inklusive Zinsen ermöglichen soll. Die CBP hat zugesagt, die Rückerstattungen innerhalb von 60 bis 90 Tagen per elektronischer Überweisung zu leisten.
Baden-Württembergs Wirtschaft besonders betroffen
Mit Exporten von gut 30 Milliarden Euro im vergangenen Jahr bleiben die Vereinigten Staaten trotz rückläufiger Ausfuhren der wichtigste Handelspartner für die Südwest-Wirtschaft. Etliche Unternehmen aus der Region haben bereits angekündigt, Rückerstattungen einzufordern.
Der Autozulieferer Marquardt aus Rietheim-Weilheim bestätigte, entsprechende Schritte zu prüfen. "Ein Großteil der Zölle sei von den Kunden getragen worden, diese Beträge werde Marquardt ebenfalls zurückfordern", so ein Unternehmenssprecher. Auch der Ulmer Baustoffhersteller Uzin Utz prüft Rückforderungsmöglichkeiten.
Kein Ende der Zollunsicherheit in Sicht
Trotz der gerichtlichen Niederlage ist kein Ende der Zollthematik absehbar. Unmittelbar nach dem Supreme-Court-Urteil kündigte Trump neue globale Importzölle von zehn Prozent auf Basis einer anderen Rechtsgrundlage an. Der US-Präsident hat nun bis zum 20. Juli Zeit, ein alternatives Zollsystem zu entwickeln.
Christopher Padilla, Handelsexperte bei der Brunswick Group, zeigt sich pessimistisch: "Der Supreme Court habe Trump mit seinem Urteil die Hand gereicht und eine Möglichkeit geschaffen, die internationalen Handelsbeziehungen zu stabilisieren. Doch Trump habe diese Hand ausgeschlagen". Die chaotische Handelspolitik der Trump-Administration werde daher voraussichtlich weitergehen.
Für betroffene Unternehmen empfiehlt IHK-Präsident Claus Paal ein strukturiertes Vorgehen:
- Prüfen, ob direkte oder indirekte Betroffenheit von den Zöllen besteht
- Klarstellen, wer als Importeur die Zölle gezahlt hat
- Abstimmung mit US-Partnern oder Zollagenten zur Antragstellung
- Sicherstellen, dass notwendige Zugänge und Bankdaten vorhanden sind



