Heizungsgesetz: Koalition einigt sich auf Kostenbremse für Mieter
Heizungsgesetz: Koalition einigt sich auf Kostenbremse für Mieter

Die schwarz-rote Koalition hat sich bei der geplanten Reform des Heizungsgesetzes auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Demnach sollen Kostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden, wie die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD mitteilten. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch betonte, dass der Klimaschutz für Mieter bezahlbar bleiben müsse. Die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas sollen konsequent halbiert werden.

Neben den Fraktionsspitzen waren auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) an der Festlegung beteiligt. Die Regelung soll für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten. Wenn ein Vermieter fossile Fakten schaffe, müsse er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen. Vermieter sollen sich erstmals beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung an den Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs beteiligen.

Die geplante „Biotreppe“ sieht vier Stufen bis 2040 vor. Bei den ersten drei Stufen teilen sich Mieter und Vermieter die Kosten für biogene Brennstoffe je zur Hälfte. Ab 2028 werden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte ebenfalls hälftig aufgeteilt. Zudem gilt ab demselben Jahr eine „Grüngasquote“ für bestehende Heizungen. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bleibt möglich, muss aber ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden.

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Umweltverbände warnen vor einer Kostenfalle beim Gas, da langfristig höhere Kosten durch steigende CO₂-Preise und Gasnetzentgelte drohen. Biogase könnten die Heizkosten zusätzlich verteuern. Kritiker sehen Rückschritte beim Klimaschutz und eine Verlängerung der Abhängigkeit von fossilen Energien. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sprach von einer Abschaffung des Habeckschen Heizungsgesetzes und mehr Freiheit im Keller, betonte aber die Notwendigkeit eines fairen Ausgleichs zwischen Mietern und Vermietern.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann bezeichnete die Einigung als guten Kompromiss zwischen Mieterschutz und Vermieterinteressen. Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit niedrigen Mieten solle Vermieter vor unverhältnismäßigen Belastungen schützen. Der Verband Haus & Grund kritisierte die Einigung scharf: Mieter würden vor Kosten geschützt, die allein der Staat zu verantworten habe. Präsident Kai Warnecke warf der Bundesregierung vor, die Axt an die Altersversorgung der Vermieter zu legen und den Immobilienmarkt zu belasten.

Ziel der Reform ist eine grundlegende Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes, das maßgeblich von der früheren Ampelkoalition unter Robert Habeck (Grüne) vorangetrieben wurde. Zentrale Vorgaben wie die 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien sollen gekippt werden. Das neue Gesetz solle technologieoffener, flexibler und praxistauglicher werden. Die Förderung für den Heizungstausch in Milliardenhöhe bleibt erhalten.

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