Kabinett beschließt Heizungs-Reform: Das sind die Kernpunkte
Kabinett beschließt Heizungs-Reform – Kernpunkte

Das umstrittene Heizungsgesetz der früheren Ampel-Regierung soll bald Geschichte sein. Die schwarz-rote Koalition hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Kernpunkte der bisherigen Regelungen kippt. Auch der Name wird geändert: Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz. Das Kabinett verabschiedete den Entwurf, über den nun der Bundestag berät.

Wegfall der 65-Prozent-Regel

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte in Berlin: „Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“ Die Bundesregierung schaffe Investitions- und Planungssicherheit und ermögliche Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl. Der Kern des alten Gesetzes, insbesondere Paragraf 71 mit der 65-Prozent-Regel, soll gestrichen werden. Diese Regelung sah vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Sie galt ab 2024 zunächst für Neubauten in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude gab es umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen konnten weiter betrieben werden. Vor allem an diesem Paragrafen entzündete sich die Kritik, weil viele Regelungen als kleinteilig und komplex empfunden wurden. Reiche sprach von einem „Zwang zur Wärmepumpe“. Auch der geltende Paragraf 72, der die Betriebszeit alter Heizkessel beschränkt, soll entfallen.

Neue Regelungen: Gas- und Ölheizungen mit Bioanteil

Künftig sollen neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab dem 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Geplant ist eine „Bio-Treppe“: Ab Januar 2029 müssen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe verwendet werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine „Grüngasquote“ eingeführt werden, die mit bis zu einem Prozent startet. Die bisherige Regelung, dass Heizkessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt.

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Begründung der Reform

Reiche betonte, dass die Wärmepumpe auch in Zukunft eine dominierende Technologie bleiben werde. Die Preise dafür würden fallen, weil mehr nachgefragt werde. Bisher gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen. Durch den Wegfall der 65-Prozent-Regel gebe es nun Alternativen. Im Neubau werde die Wärmepumpe das Mittel der Wahl bleiben, sagte Bauministerin Verena Hubertz (SPD). Für Neubauten solle ab 2030 das Prinzip eines „Nullemissions-Gebäudes“ gelten, sodass faktisch keine fossilen Heizungen mehr eingebaut werden können. In bestehenden Gebäuden sei eine Wärmepumpe nicht immer geeignet, etwa wenn sie zu teuer oder die Gebäudehülle noch nicht saniert sei. Hier ermögliche die Bundesregierung den Einbau einer effizienten Gastherme kombiniert mit einem biogenen Anteil.

Auswirkungen auf Klimaziele

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften; die EU strebt dies bis 2050 an. Die Anforderungen beim Klimaschutz blieben bestehen, sagte Hubertz. Die Ministerien für Wirtschaft, Bauen und Umwelt sollen 2030 die Klimawirkung des Gesetzes prüfen und gegebenenfalls Vorschläge für weitere Reformen machen. Umweltverbände und die Grünen warnen vor Rückschritten. Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner kritisierte, das Gesetz kippe das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 und untergrabe damit das Klimaziel. Der Bundesverband Erneuerbare Energie bemängelte, die EU-Gebäuderichtlinie verlange eine 100-prozentige klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2050. Die „Bio-Treppe“ sehe bis 2040 aber nur einen Anteil von 60 Prozent Erneuerbaren vor. Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe bezeichnete die Reform als klimapolitisch katastrophal. Fossile Heizungen feierten ein Comeback, das weit über 2045 hinausreiche. Haushalte blieben den unkontrollierten Preisschocks von Öl und Gas ausgesetzt.

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Kostenbremse für Mieter

Die schwarz-rote Koalition hat eine Kostenbremse für Mieter vereinbart. Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas werden hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Der Mieterbund begrüßte die Pläne. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte: „Wenn Vermieter sich für eine neue fossile Heizung entscheiden, werden sie sich an den laufenden Heizkosten beteiligen müssen. Heizen darf nicht zur Kostenfalle für Mieter werden.“ Viele Verbände warnen vor einer Kostenfalle bei neuen Gasheizungen, da langfristig höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte drohen. Biogase verteuerten die Heizkosten. Laut Vergleichsportal Verivox sind Gastarife mit mindestens 10 Prozent klimafreundlichen Brennstoffen aktuell im Durchschnitt rund 1,05 Cent pro Kilowattstunde teurer als herkömmliches Gas. Eine Familie im Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden hätte ab 2029 dadurch Mehrkosten von rund 210 Euro pro Jahr, was einem Aufschlag von etwa 10 Prozent entspricht.