Ampel-Altlast: Kabinett beschließt neues Heizungsgesetz
Kabinett beschließt neues Heizungsgesetz

Die Bundesregierung hat nach monatelangen Debatten eine erneute Reform des Heizungsgesetzes auf den Weg gebracht. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen soll laut dem Kabinettsbeschluss weiterhin möglich sein. Das Kabinett stimmte am Mittwoch für den Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Damit entfällt die Pflicht, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Regierung will Hauseigentümern wieder eine größere Wahlfreiheit lassen.

Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen gestrichen

Das im bisherigen Heizungsgesetz verankerte Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2045 wurde gestrichen. Wirtschaftsministerin Reiche sagte nach der Kabinettssitzung: „Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl. Die starre 65-Prozent-Erneuerbaren-Quote entfällt. Die Zwangsberatung entfällt. Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“

Kritik an Aufweichung des Klimaschutzes

Kritiker sehen in der Reform eine Aufweichung des Klimaschutzes. Ab 2029 sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schrittweise klimaneutraler betrieben werden. Dazu müssen sie einen wachsenden Anteil von Biomethan oder Bioöl beimischen, der bis 2040 auf 60 Prozent steigen soll. Reiche erklärte, es solle „eine Quote geben, die die Inverkehrbringer zu erbringen haben“. Sie betonte, dass die Wärmepumpe weiterhin „auskömmlich gefördert“ werde.

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Bio-Treppe statt strenger Quote

Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Heizungsgesetz „abzuschaffen“. Stattdessen gibt es nun die sogenannte Bio-Treppe. Diese ist umstritten, da klimafreundliche Gase und Öle bisher nicht ausreichend verfügbar und teuer sind. In der Kabinettsvorlage heißt es: „Eine belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich.“ Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass der Markt für biogene Heizungen und Brennstoffe in den nächsten Jahren wachsen wird.

Schutz für Mieter vor hohen Nebenkosten

Mieter sollen vor „überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt“ werden. Ab 2028 sollen die Kosten für den CO2-Preis sowie die Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Gleiches gilt für die Preisaufschläge der ab 2029 vorgeschriebenen klimafreundlicheren Brennstoffe.

Auswirkungen auf Klimaschutz und Wirtschaft

Wirtschaftsministerin Reiche betonte, dass die Klimaschutzziele auch mit dem neuen Gesetz erreicht würden. „Auch in Zukunft wird die Wärmepumpe eine dominierende und eine wichtige Technologie bleiben“, sagte sie. Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag zur Beratung übermittelt; der Bundesrat muss nicht zustimmen. Bürger werden dem Entwurf zufolge pro Jahr um rund 5,1 Milliarden Euro entlastet, für die Wirtschaft ergibt sich eine jährliche Entlastung von rund 2,3 Milliarden Euro. Der Industrieverband BDI begrüßte das neue Gesetz, da es Klarheit schaffe.

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