Gemeinsam investieren: Warum ein Gemeinschaftsdepot für Paare sinnvoll sein kann
Sind Sie und Ihr Partner beim Thema Geldanlage auf einer Wellenlänge? Ein Gemeinschaftsdepot kann dabei helfen, Finanzen zu bündeln und gemeinsam Vermögen aufzubauen. Trotzdem lohnt es sich, auch mögliche Risiken und unterschiedliche Erwartungen im Blick zu behalten.
Was genau ist ein Gemeinschaftsdepot?
Im Unterschied zum klassischen Einzeldepot nutzen beim Gemeinschaftsdepot mehrere Personen gemeinsam ein Anlagekonto. „In der Regel sind es zwei Personen, ob Lebens- oder Ehepartner“, erklärt Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen. Ein solches Depot kann aber auch für größere Gemeinschaften wie Erbengemeinschaften infrage kommen.
Juliane Weiß, Pressesprecherin beim Bundesverband deutscher Banken in Berlin, präzisiert: „Konkret haben die Personen ein gemeinsames Anlagekonto, in dem Wertpapiere verwahrt werden, bei einem Kreditinstitut.“
Zwei verschiedene Arten: Oder-Depot versus Und-Depot
Von einem Gemeinschaftsdepot existieren zwei grundlegend verschiedene Varianten – das weit verbreitete Oder-Depot sowie das eher selten vorkommende Und-Depot.
- Oder-Depot: Hierbei kann jeder Partner unabhängig vom anderen Aufträge ausführen und Verfügungen treffen, ohne die Einwilligung des anderen einzuholen. Alle Depotinhaber besitzen eine Einzelverfügungsberechtigung. „Jeder hat einen eigenen Zugang und kann allein Entscheidungen treffen, also Wertpapiere oder Fondsanteile kaufen, verkaufen oder Sparpläne einrichten oder wieder auflösen“, so Thomas Mai.
- Und-Depot: „Hier können die Depotinhaber nur gemeinsam agieren“, sagt Juliane Weiß. Möchte einer aufs Depot zugreifen, muss der andere damit einverstanden sein und dem Auftrag ausdrücklich zustimmen.
Die klaren Vorteile eines Gemeinschaftsdepots
Der eigentliche Vorteil des Gemeinschaftsdepots liegt im gemeinschaftlichen Vermögensaufbau. „Mehrere können zu gleichen oder unterschiedlichen Teilen zur Vermögensmehrung beitragen“, betont Mai. Weitere entscheidende Vorteile im Überblick:
- Bei einem Oder-Depot sind alle Depotinhaber vollständig entscheidungsberechtigt und können einander jederzeit vertreten.
- Erkrankt einer der Depotinhaber oder stirbt er oder sie, bleibt der andere oder bleiben die anderen vollständig handlungsfähig.
- Für jedes Einzeldepot fallen separate Kosten in Form von Gebühren an. Bei einem Gemeinschaftsdepot zahlen alle Beteiligten für nur ein einziges Depot Gebühren – das spart erhebliche Kosten.
Mögliche Nachteile und Risiken beachten
Die Depotpartner sollten sich unbedingt über die gemeinsame Anlagestrategie einig sein. „Gerade, wenn die Partner verschiedene Ansichten über das Investieren haben, könnte es zu Konflikten in der Partnerschaft kommen“, warnt Weiß.
Ein Und-Depot ist im Alltag deutlich zeitaufwendiger, da die Depotinhaber ausschließlich gemeinsam agieren können. „Das kann ein schnelles Eingreifen erheblich erschweren, sofern der Partner nicht verfügbar ist“, so Weiß.
Ein besonders wichtiger Punkt betrifft steuerliche Aspekte: Legt bei einem Paar einer der Partner sein eigenes Vermögen im Gemeinschaftsdepot an, kann das unter Umständen als hälftige Schenkung an den anderen Partner gelten. „Bei verheirateten Paaren liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, während für Unverheiratete nur ein Freibetrag von 20.000 Euro gilt“, erklärt Mai – wohlgemerkt alle zehn Jahre. Er rät daher, nur so viel Vermögen in das Gemeinschaftsdepot einzubringen, dass das mit Blick auf die Freibeträge bei der Schenkungsteuer vollständig gedeckt ist.
Praktische Tipps zur Einrichtung
Nicht alle Banken bieten überhaupt ein Gemeinschaftsdepot an. „Direktbanken bieten es eher an als die sogenannten Neobanken und Neobroker“, so Verbraucherschützer Mai. Manchmal macht die jeweilige Bank auch ein gemeinsam vorhandenes Girokonto zur zwingenden Bedingung für ein Gemeinschaftsdepot.
Den Eröffnungsantrag müssen alle künftigen Depotinhaber gemeinsam stellen. „Auch müssen sich alle bei der Eröffnung legitimieren“, sagt Bankensprecherin Weiß. Die Eröffnung kann persönlich und bei vielen Investmentanbietern auch online und per Ident-Verfahren erfolgen.
Drei essentielle Tipps für die Einrichtung
- Freistellungsauftrag: „Es bietet sich an, dass Ehepaare der Bank für das Gemeinschaftsdepot einen Freistellungsauftrag erteilen“, empfiehlt Juliane Weiß. Für zusammenveranlagte Paare fallen hierdurch bedingt keine Steuern auf Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 2.000 Euro jährlich an.
- Altersvorsorge: Verdient einer der Eheleute deutlich mehr und der oder die andere kümmert sich mehr um die Kinder, kann laut Verbraucherschützer Mai ein Gemeinschaftsdepot besonders sinnvoll sein, um mit unterschiedlichen Raten gemeinsam fürs Alter vorzusorgen.
- Depotvertrag: In einem separaten Depotvertrag legen die Beteiligten für ein Gemeinschaftsdepot fest, welche Anteile des Vermögens zu wessen Eigentum gehören sollen. „Diesen Vertrag schließt man allerdings unabhängig von der betreffenden Bank ab, er gilt zwischen den Depotinhabern“, betont Mai.



