Bonus-Apps im Fokus: Sind exklusive Rabatte für registrierte Kunden diskriminierend?
Bonus-Apps: Sind exklusive Rabatte diskriminierend?

Bonus-Apps im Fokus: Sind exklusive Rabatte für registrierte Kunden diskriminierend?

In den digitalen Anwendungen von Supermarktketten und Discountern erhalten angemeldete Kunden regelmäßig zusätzliche Angebote und Vergünstigungen, während nicht registrierte Verbraucher diese Vorteile verpassen. Verbraucherschützer kritisieren diese Praxis scharf und fordern nachdrücklich: Gleiche Rabatte müssen für alle Kundengruppen zugänglich sein. Diese grundsätzliche Frage wird an diesem Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Bamberg in einem bedeutenden Rechtsstreit verhandelt.

Verbraucherschützer klagen gegen Netto

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen den Discounter Netto. Konkret geht es um einen beworbenen Extra-Rabatt von 15 Prozent, der ausschließlich über die hauseigene App eingelöst werden kann. Die Verbraucherschützer bewerten dieses Vorgehen als diskriminierend und sehen einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Kritisiert wird insbesondere, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen systematisch benachteiligt werden könnten. Ältere Menschen, Personen mit Behinderungen oder jüngere Verbraucher verfügen oft nicht über die notwendigen technischen Geräte oder haben keinen Zugang zu entsprechenden Apps. „Der Verbraucheralltag ist bereits teuer genug“, betonte vzbv-Vorständin Ramona Pop. Jeder Mensch sollte von Rabattaktionen profitieren können, ohne durch digitale Hürden ausgeschlossen zu werden.

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Handel verteidigt App-Strategie

Netto äußerte sich auf Nachfrage nicht zum laufenden Gerichtsverfahren. Der Handelsverband Deutschland verwies hingegen auf grundsätzliche Rahmenbedingungen: Für alle Kunden gelte derselbe Basispreis. Digitale Apps seien für viele Händler ein wichtiges Instrument, um Kunden besser kennenzulernen und gezielter auf deren Bedürfnisse eingehen zu können. Auch ohne App-Nutzung böten die Märkte weiterhin attraktive Preise an.

Für Händler und Kunden stellen die Bonus-Apps eine Art modernes Tauschgeschäft dar: Registrierte Nutzer erhalten exklusive Vorteile, während die Unternehmen im Gegenzug wertvolle Daten zur Kaufverhaltensanalyse gewinnen und Kundenbindung stärken können. Eine im Februar 2025 durchgeführte YouGov-Umfrage zeigt eine gespaltene öffentliche Meinung: 41 Prozent der Befragten befürworten exklusive App-Rabatte, 40 Prozent lehnen sie ab.

Weitere Rechtsstreitigkeiten stehen an

Die Verbraucherschützer gehen nicht nur gegen Netto vor. Bereits im April beginnt ein Prozess gegen Penny, im September folgt eine Klage gegen Lidl. Obwohl auch Supermarktketten spezielle App-Rabatte anbieten, konzentriert sich der vzbv zunächst auf Discounter. Dort kaufen besonders preissensible Kundengruppen ein, für die faire Preisgestaltung und Gleichbehandlung von existentieller Bedeutung sind.

Marktforschungsdaten unterstreichen die Relevanz des Themas: Zwei Drittel aller deutschen Haushalte nutzen mindestens eine Händler-App, am häufigsten die von Lidl und Rewe. 77 Prozent dieser Gruppe verwenden regelmäßig Coupons zum Geldsparen. „Die Händler-Apps haben sich wahnsinnig schnell etabliert und beeinflussen das Kaufverhalten spürbar“, erklärt NIQ-Marktforscher David Georgi.

Rechtliche Grauzonen bei Bonus-Apps

Bonus-Apps standen in jüngster Vergangenheit bereits mehrfach im Mittelpunkt von Rechtsstreitigkeiten. Rewe unterlag im Dezember vor dem Landgericht Köln gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Gericht untersagte der Supermarktkette, mit Bonusaktionen zu werben, ohne gleichzeitig den Gesamtpreis der entsprechenden Produkte zu nennen. Rewe hat Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt.

Bereits im September scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie monierten, die App sei entgegen den Teilnahmebedingungen nicht wirklich kostenlos, da Verbraucher mit ihren persönlichen Daten bezahlten. Der vzbv plant, diese Frage nun vor den Bundesgerichtshof zu tragen. Die rechtliche Bewertung von Bonus-Apps und exklusiven Rabatten bleibt damit vorerst in der Schwebe.

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