Oberlandesgericht Bamberg entscheidet für Netto: App-Rabatte sind zulässig
Der Discounter Netto darf nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung weiterhin exklusive Rabatte über seine mobile App anbieten. Das Oberlandesgericht Bamberg wies am 18. März 2026 eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ab und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit der digitalen Sonderangebote.
Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gescheitert
In der Hauptverhandlung vor dem 3. Zivilsenat unter Vorsitz von Rainer Sellnow zeichnete sich bereits früh eine klare Tendenz ab. Der Vorsitzende bezeichnete den Fall als „klaren Fall“ und machte dem Vertreter der Klägerpartei keine Hoffnung auf eine mögliche Revision. Die Entscheidung wurde am späten Nachmittag verkündet und fiel zugunsten des Discounters aus.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen einen Prospekt von Netto geklagt, in dem ein Extra-Rabatt von „15 Prozent auf Alles“ beworben wurde, der ausschließlich über die App des Unternehmens eingelöst werden konnte. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass diese Praxis diskriminierend sei und gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Sie befürchteten eine Benachteiligung von behinderten, älteren oder jüngeren Menschen, die entsprechende Geräte oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dürften.
Gericht sieht keine Diskriminierung
Das Gericht wies diese Argumentation zurück und stellte klar, dass Netto die App allen Menschen ab 14 Jahren zur Verfügung stelle. Der Anbieter müsse dabei nicht auf individuelle Vorlieben, Fähigkeiten oder Möglichkeiten Einzelner eingehen. Zudem betonten die Richter, dass der Zugang zur App unterschiedlich gewertet werden könne. So hätten beispielsweise Sehbehinderte bessere Möglichkeiten im Umgang mit der App als mit Werbung in Printprodukten.
Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für den Einzelhandel, da immer mehr Supermarktketten und Discounter digitale Rabattaktionen über Apps anbieten. Sie setzt einen Präzedenzfall für die rechtliche Bewertung solcher Marketingstrategien und unterstreicht die wachsende Rolle digitaler Plattformen im Verbraucheralltag.
Die Kläger können nun überlegen, ob sie in Revision gehen wollen, doch die Aussichten darauf wurden vom Gericht als gering eingestuft. Für Netto bedeutet das Urteil Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre App-basierten Rabattkampagnen fortzusetzen.



