Netto darf App-Rabatte weiter anbieten: Gericht sieht keine Diskriminierung
Netto darf App-Rabatte weiter anbieten

Netto darf Rabatte exklusiv über App anbieten: Gericht weist Klage ab

Der Discounter Netto kann voraussichtlich weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine mobile Applikation nutzen können. Das Landgericht Bamberg signalisierte in einer Hauptverhandlung deutlich, dass eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) auf Unterlassung dieser Praxis keine Aussicht auf Erfolg habe. Der Vorsitzende des 3. Zivilsenates, Carsten Sellnow, bezeichnete den Fall als klar und ließ kaum Raum für eine mögliche Revision.

Verbraucherschützer sehen Diskriminierung

Der Rechtsstreit entzündete sich an einer Werbeaktion von Netto, bei der ein Extra-Rabatt von "15 Prozent auf Alles" beworben wurde, der allerdings nur über die hauseigene App eingelöst werden konnte. Die Verbraucherschützer argumentierten, diese Praxis sei diskriminierend und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Besonders benachteiligt würden demnach behinderte, ältere oder jüngere Menschen, die entsprechende Geräte oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dürften.

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, betonte: "Der Verbraucheralltag ist teuer genug. Jeder sollte von Rabatten profitieren können. Menschen, die keine Apps nutzen, dürfen nicht systematisch ausgeschlossen werden." Die Verbraucherzentrale geht parallel auch gegen andere Discounter wie Penny und Lidl vor, da dort besonders preissensible Kundengruppen einkaufen.

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Gerichtliche Argumentation: Keine Benachteiligung erkennbar

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es stellte klar, dass Netto die App allen Menschen ab 14 Jahren zur Verfügung stelle und dabei nicht auf individuelle Vorlieben, Fähigkeiten oder Möglichkeiten Einzelner eingehen müsse. Eine Diskriminierung sei nicht feststellbar. Interessanterweise wies das Gericht sogar darauf hin, dass bestimmte Personengruppen wie Sehbehinderte im Umgang mit der App möglicherweise bessere Möglichkeiten hätten als mit herkömmlichen Printwerbungen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützte diese Position und erklärte, dass für alle Kunden grundsätzlich derselbe Preis gelte. Apps seien für viele Händler ein wichtiges Instrument, um Kunden besser kennenzulernen und gezielter auf deren Bedürfnisse einzugehen. Auch ohne App-Nutzung gebe es weiterhin attraktive Preise im Sortiment.

Verbraucher gespalten, Händler-Apps etabliert

Die Meinungen der Verbraucher zu exklusiven App-Rabatten sind geteilt. Laut einer YouGov-Umfrage aus Februar 2025 befürworten 41 Prozent diese Praxis, während 40 Prozent sie ablehnen. Die restlichen Befragten machten keine Angaben.

Marktforschungsdaten unterstreichen die Bedeutung von Händler-Apps: Zwei Drittel der deutschen Haushalte nutzen mindestens eine solche Applikation, wobei Lidl und Rewe die beliebtesten Anbieter sind. 77 Prozent dieser Nutzer verwenden Coupons zum Geldsparen, fast die Hälfte kauft dadurch andere Produkte als ursprünglich geplant, und 44 Prozent wechseln sogar das Geschäft aufgrund von App-Angeboten.

"Die Händler-Apps haben sich wahnsinnig schnell etabliert. Sie beeinflussen das Kaufverhalten spürbar", kommentiert NIQ-Marktforscher David Georgi diese Entwicklung.

Rechtsstreitigkeiten um Händler-Apps nehmen zu

Dies ist nicht der erste Rechtsstreit um Händler-Apps. Bereits im Dezember unterlag Rewe vor dem Landgericht Köln gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in einem Verfahren zur Preisauszeichnung. Die Supermarktkette darf seither nicht mehr mit einem Bonus werben, ohne den Gesamtpreis des entsprechenden Produkts zu nennen. Rewe hat Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt.

Im September scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie monierten, die App sei entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos, da Verbraucher mit ihren Daten bezahlten. Der vzbv plant, diesen Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen.

Für Händler und Kunden stellen die Apps eine Art Tauschgeschäft dar: Angemeldete Kunden erhalten exklusive Vorteile, während die Händler im Gegenzug wertvolle Daten und Einblicke in das Kaufverhalten gewinnen. Die rechtliche Auseinandersetzung um die Zulässigkeit solcher Praktiken dürfte angesichts der fortschreitenden Digitalisierung des Einzelhandels weiter an Bedeutung gewinnen.

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