Netto gewinnt Rechtsstreit: App-exklusive Rabatte bleiben erlaubt
Netto gewinnt: App-Rabatte bleiben erlaubt

Netto darf Rabatte weiterhin exklusiv in der App anbieten

Der Discounter Netto kann nach einem aktuellen Gerichtsurteil weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine mobile App nutzen können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dagegen geklagt, weil er diese Praxis als diskriminierend ansieht. Das Gericht in Bamberg wies die Klage jedoch ab und bezeichnete den Fall als klar.

Klage wegen angeblicher Diskriminierung gescheitert

Der vzbv hatte argumentiert, dass ältere, behinderte oder jüngere Menschen durch App-exklusive Rabatte benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps oft nicht nutzen könnten oder dürften. Das Gericht sah dies anders: Die App stehe allen Menschen ab 14 Jahren zur Verfügung, und der Anbieter müsse nicht auf individuelle Vorlieben oder Fähigkeiten eingehen. Eine Diskriminierung sei nicht erkennbar.

Ramona Pop vom vzbv kritisierte die Entscheidung: „Der Verbraucheralltag ist teuer genug. Jeder sollte von Rabatten profitieren können.“ Das Gericht betonte jedoch, dass Sehbehinderte sogar bessere Möglichkeiten im Umgang mit der App hätten als mit Printwerbung.

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Apps als Instrument für Händler und Kunden

Für Händler sind Apps ein wichtiges Werkzeug, um Kunden besser kennenzulernen und auf deren Bedürfnisse einzugehen. Im Gegenzug erhalten angemeldete Kunden exklusive Vorteile. Laut einer YouGov-Umfrage aus Februar 2025 finden 41 Prozent der Verbraucher solche exklusiven Rabatte gut, 40 Prozent lehnen sie ab.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) erklärte, dass grundsätzlich für alle Kunden derselbe Preis gelte. Apps seien ein Mittel, um attraktive Preise anzubieten und Kundenbindung zu stärken.

Weitere Rechtsstreitigkeiten im Handel

Der vzbv geht auch gegen andere Discounter wie Penny und Lidl vor, da dort besonders preissensible Kunden einkaufen. Bereits im September scheiterte eine Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Die Verbraucherschützer monieren, dass Apps entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos seien, da Verbraucher mit ihren Daten bezahlten.

Laut Marktforscher NIQ nutzen zwei Drittel der Haushalte in Deutschland mindestens eine Händler-App, wobei Lidl und Rewe am beliebtesten sind. 77 Prozent dieser Gruppe verwenden Coupons zum Sparen, was das Kaufverhalten deutlich beeinflusst.

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