Oster-Öffnungen in Mecklenburg-Vorpommern gesichert
Urlaubsgäste in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich an Ostern keine Sorgen um geschlossene Läden machen. Das Wirtschaftsministerium des Bundeslandes hat klargestellt, dass die geplanten Öffnungen in touristischen Orten wie geplant stattfinden können. Dies gilt trotz eines jüngsten Gerichtsurteils des Oberverwaltungsgerichts Greifswald, das die geltenden Regeln für Sonntagsöffnungen in Urlaubsorten für unwirksam erklärt hatte.
Ministerium gibt Entwarnung für Ostertouristen
Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte von der SPD betonte in einer offiziellen Mitteilung: „Die von vielen Unternehmen in unseren touristischen Regionen bereits fest eingeplante Öffnung ist nicht in Gefahr.“ Konkret bedeutet dies:
- Am Karfreitag bleiben die Läden geschlossen, wie gesetzlich vorgeschrieben.
- An Ostersonntag und Ostermontag, dem 5. und 6. April, ist eine Öffnung möglich.
- Die bereits getroffenen Planungen von Einzelhändlern und Tourismusbetrieben bleiben bestehen.
Das Ministerium unterstrich, dass die Regelungen zur Sonntagsöffnung im Gesetzgebungsverfahren umfassend geprüft wurden, einschließlich verfassungsrechtlicher Aspekte. Die Gründe des Gerichts werden nach Zustellung der Urteilsbegründung sorgfältig ausgewertet, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Hintergrund: Das Gerichtsurteil und seine Folgen
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte in der vergangenen Woche die geltende Verordnung für die Sonntagsöffnung in Urlaubsorten von Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt. Die Richter argumentierten, dass die Regelung den gesetzlich gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz verletze und das erforderliche Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht gewahrt werde. Dieses Urteil sorgte im Land für erhebliche Aufmerksamkeit und Verunsicherung.
Allerdings ist die Entscheidung bislang nicht rechtskräftig. Allein die Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung wird voraussichtlich noch Wochen dauern. Das Land hat danach einen Monat Zeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen, falls das OVG eine Revision nicht zugelassen hat.
Keine Rückkehr zur alten Bäderregelung
Staatssekretär Schulte schloss eine Rückkehr zur alten Bäderregelung aus. „Entweder wird die Regelung weiter Bestand haben oder aber wir werden zeitig genug eine neue vorlegen“, erklärte er. Das Ministerium arbeite bereits an einer möglichen Neuregelung und prüfe tragfähige Gründe für eine Beschwerde.
In den kommenden Wochen plant das Wirtschaftsministerium Gespräche mit Vertretern der Tourismusbranche, Kirchen und Gewerkschaften, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Schulte verwies darauf, dass ähnliche Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen auch in anderen Bundesländern möglich sind.
Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Sonntagsöffnung aktuell vom 15. März bis 31. Oktober sowie über Weihnachten und den Jahreswechsel vom 17. Dezember bis 8. Januar erlaubt. Gesetzlich ist geregelt, dass Arbeitnehmer höchstens an 22 Sonn- und Feiertagen im Jahr beschäftigt werden dürfen. Diese Regelung soll den Tourismus fördern, gleichzeitig aber den Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten.
Das Wirtschaftsministerium betont, dass die Interessen aller Beteiligten – Tourismus, Einzelhandel, Arbeitnehmer und Kirchen – bei der weiteren Entwicklung berücksichtigt werden. Für Ostern 2026 steht jedoch fest: Die Läden in den Urlaubsorten werden geöffnet sein, sodass Touristen ihren Aufenthalt uneingeschränkt genießen können.



