Fernablesbare Zähler: Vermieter stehen vor wichtiger Umrüstungsfrist
Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen bis zum 31. Dezember dieses Jahres dringend handeln. Konkret betrifft dies die Umrüstung von Heizkostenverteilern, Wärmezählern und Warmwasserzählern auf fernablesbare Technologie. Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Westfalen weist eindringlich auf diese gesetzliche Verpflichtung hin. Die bisherigen Messgeräte, die jährlich durch einen Ablesedienst kontrolliert werden mussten, sind bald nicht mehr zulässig und müssen ersetzt werden.
Technische Anforderungen an die neuen Zähler
Die neu zu installierenden Geräte müssen laut Verbandsangaben nicht nur fernablesbar sein, sondern seit dem 1. Dezember 2022 auch weitere Kriterien erfüllen. Dazu zählen Interoperabilität, Smart-Meter-Gateway-Fähigkeit und die Einhaltung strenger Datenschutzstandards. Diese Anforderungen sollen eine sichere und effiziente Datenübertragung gewährleisten.
Für bereits vorhandene fernablesbare Zähler, die diese zusätzlichen Bedingungen noch nicht erfüllen, gilt eine Übergangsfrist. „Diese Geräte müssen erst bis zum 31. Dezember 2031 ersetzt werden“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Somit besteht hier kein unmittelbarer Handlungsbedarf, was vielen Eigentümern Planungssicherheit bietet.
Ausnahmen und Empfehlungen
Für Kaltwasserzähler besteht aktuell keine gesetzliche Pflicht zur Umrüstung auf fernablesbare Technik. Dennoch rät der Eigentümerverband dazu, bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen auch diese Zähler gleichzeitig zu modernisieren. Dies kann langfristig Kosten sparen und die Verwaltung vereinfachen.
Neue Pflichten für Vermieter durch Unterjährige Verbrauchsinformation
Mit der Installation fernablesbarer Messeinrichtungen geht für Vermieter eine weitere Verpflichtung einher. Sie müssen ihren Mietern monatlich eine sogenannte Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zur Verfügung stellen. Diese Information muss folgende Daten enthalten:
- Den Verbrauch im vergangenen Monat in Kilowattstunden
- Einen Vergleich zum Vormonat
- Einen Vergleich zum Vorjahresmonat
- Einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten Durchschnittsnutzers
Die UVI kann auf verschiedenen Wegen übermittelt werden:
- Per Post als schriftliche Mitteilung
- Per E-Mail als digitale Information
- Über eine spezielle App oder Online-Portal
„Sofern die Mieter die Information in einer App einsehen oder online herunterladen sollen, müssen sie monatlich informiert werden, wenn die Informationen bereitstehen - zum Beispiel durch eine E-Mail“, präzisiert Amaya die Kommunikationspflichten. Diese regelmäßige Information soll Mietern helfen, ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Vermieter und WEGs sollten die verbleibende Zeit bis Jahresende nutzen, um die erforderlichen Umrüstungen fachgerecht zu planen und umzusetzen. Die Modernisierung der Messtechnik bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern ermöglicht auch transparentere Verbrauchsinformationen für alle Beteiligten. Bei Unsicherheiten bezüglich der technischen Anforderungen oder der Umsetzung der UVI-Pflicht empfiehlt sich die frühzeitige Konsultation von Fachleuten oder Verbänden.



