Bauministerium will Gesinnungsprüfung für Immobilienkäufer einführen
Ein kontroverser Gesetzentwurf aus dem Bundesbauministerium von Verena Hubertz (SPD) sorgt für politischen Wirbel. Der Plan sieht vor, dass Städte und Gemeinden künftig ein Vorkaufsrecht erhalten sollen, wenn der Verdacht besteht, dass ein potenzieller Käufer "verfassungsfeindliche Bestrebungen" verfolgt. Dies würde bedeuten, dass Kommunen Immobilienkäufe stoppen und die Objekte selbst erwerben könnten.
Verdacht genügt - keine Straftat erforderlich
Besonders brisant: Laut dem Entwurf reicht bereits ein begründeter Verdacht aus, um ein Eingreifen der Behörden zu ermöglichen. Der Käufer muss keine Straftat begangen haben. Es genügt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person entsprechende Bestrebungen "nachdrücklich unterstützt" und diese langfristig politische Wirkung entfalten könnten.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens sollen sogar das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt eingebunden werden. Der Verfassungsschutz soll personenbezogene Daten an Kommunen weitergeben dürfen, um potenzielle Käufer überprüfen zu können. Ziel der Reform ist es laut Ministerium, das Gemeinwohl zu stärken und sozialen Missständen vorzubeugen.
Rechtsexperten und Opposition kritisieren Grundrechtsverletzung
Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg äußert scharfe Kritik: "Hochproblematisch! Das verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die schwammigen Formulierungen im Gesetzentwurf führen dazu, dass auch kritische Bürger mit angeblich politisch missliebigen Meinungen betroffen sein können."
Die FDP zeigt sich ebenfalls alarmiert. Martin Hagen, FDP-Politiker, vergleicht die Pläne mit DDR-Praktiken: "Hubertz' Pläne erinnern mich an die DDR. Dort bekamen linientreue Bürger die begehrtesten Wohnungen. Wer den Immobilienkauf von einer Gesinnungsprüfung abhängig macht, verlässt den Boden unserer Verfassung."
Marc Bernhard, baupolitischer Sprecher der AfD, bezeichnet den Entwurf als "verfassungswidrig" und warnt: "Dieser Plan öffnet der Willkür Tür und Tor und zielt klar auf Ausgrenzung der größten Oppositionspartei und ihrer Wähler."
Hintergrund: Extremistische Siedlungsstrategien
Im Gesetzentwurf wird auf bekannte Fälle verwiesen, in denen sich rechtsextreme Szenen gezielt in bestimmten Vierteln angesiedelt haben, etwa in Dortmund-Dorstfeld und dem Dorf Jamel. Der Staat will solche Entwicklungen künftig verhindern. Gleichzeitig nimmt das Papier auch organisierte Kriminalität ins Visier, insbesondere bei Verdacht auf Geldwäsche über Immobilien wie Friseursalons oder Spielhallen.
Der Entwurf stellt eine Reform des Bau- und Planungsrechts dar und wurde zuerst von "Nius" berichtet. Die Diskussion über die Balance zwischen Sicherheitsinteressen des Staates und Grundrechten der Bürger dürfte in den kommenden Wochen weiter an Schärfe gewinnen.



