Die Europäische Union lockert angesichts der anhaltenden Energiekrise ihre strengen Regeln für staatliche Beihilfen. Für einen begrenzten Zeitraum wird es den Mitgliedstaaten ermöglicht, umfangreichere Hilfsmaßnahmen für die energieintensive Industrie, die Landwirtschaft und den Verkehrsbereich zu gewähren. Dies gab die Europäische Kommission am Dienstag bekannt.
Neuer Beihilferahmen bis Ende Dezember
Die Mitgliedstaaten können der energieintensiven Industrie vorübergehend höhere Vergünstigungen beim Strompreis einräumen. Zudem sollen Landwirte bei den gestiegenen Kosten für Düngemittel und Kraftstoff entlastet werden. Die EU-Kommission hat dafür einen neuen Beihilferahmen eingeführt, der bis Ende Dezember 2026 gültig ist. Wie üblich müssen die Mitgliedstaaten die Brüsseler Behörde über geplante Maßnahmen informieren, wobei die Wettbewerbshüter schnelle Entscheidungen versprechen.
Ziel: Krisenfolgen abfedern
EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera betonte, dass die Umstellung auf eine saubere Wirtschaft weiterhin notwendig sei. „Die Energiewende bleibt die wirksamste Strategie für Europas Autonomie, Wachstum und Resilienz. Die jüngsten Energiepreisanstiege erfordern jedoch ein sofortiges Handeln.“ Der Beihilferahmen solle die Auswirkungen der Krise auf zentrale Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr abfedern.
Konkrete Maßnahmen
Konkret können die Mitgliedstaaten den Strompreis für energieintensive Unternehmen nun bis zu einer Höhe von 70 Prozent subventionieren, statt wie bisher 50 Prozent. Brüssel hatte bereits im vergangenen Sommer einen neuen Beihilferahmen präsentiert und damit den Weg für direkte staatliche Subventionen unter bestimmten Voraussetzungen geebnet, um die Strompreise für diese Unternehmen zu senken.
Deutscher Industriestrompreis bereits genehmigt
Die Bundesregierung will auf dieser Grundlage die deutsche Industrie mit einem vergünstigten Strompreis unterstützen. Die EU-Kommission genehmigte Mitte April eine entsprechende Maßnahme im Umfang von 3,8 Milliarden Euro. Das Instrument sieht vor, den Preis für die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs auf fünf Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen. Gedacht ist die Unterstützung laut Wirtschaftsministerium für rund 9.500 Unternehmen aus besonders energiehungrigen Branchen wie Chemie, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas, Zement oder Halbleiterfertigung. Die Wirtschaft klagt seit langem über im internationalen Vergleich hohe Energiekosten.
Mit einer zeitlich befristeten Anpassung des Beihilferahmens wäre rechtlich auch eine noch höhere Unterstützung möglich. Dies ist jedoch kein Automatismus.
Düngemittel sind teuer
Die neuen Regeln ermöglichen zudem zusätzliche staatliche Hilfe für Landwirtschaft, Fischerei und Verkehr. EU-Staaten können bis zu 70 Prozent der Extrakosten für Kraftstoff und Düngemittel tragen. Der Preis für Stickstoffdünger ist stark von Erdgas abhängig und ist aufgrund des Kriegs im Nahen Osten und der Sperrung der Straße von Hormus gestiegen. Stickstoffdünger in der EU ist derzeit nach Angaben der EU-Kommission rund 61 Prozent teurer als im Durchschnitt des Jahres 2024.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte am Montag am Rande eines Treffens der europäischen Agrarminister in Luxemburg angekündigt, Deutschland werde prüfen, welche Entlastungen für Landwirte möglich seien. Dabei müsse man jedoch auch die nationale finanzielle Situation beachten. Mitgliedstaaten können in diesen Wirtschaftsbereichen nun auch bis zu 50.000 Euro pro Begünstigtem nach einem vereinfachten Verfahren gewähren.
EU will Abwanderung verhindern
Die Maßnahmen sollen die Betriebe unterstützen und verhindern, dass Unternehmen wegen hoher Energiepreise aus der EU abwandern und Arbeitsplätze sowie Wirtschaftskraft verloren gehen. Die EU-Kommission bekundete zudem erneut ihre Bereitschaft, auf Einzelfallbasis vorübergehende Maßnahmen zu prüfen, „die unter anderem die Subventionierung der Brennstoffkosten für die Stromerzeugung aus Erdgas umfassen können, um die Strombeschaffungskosten insgesamt zu senken“.
Nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatte die EU-Kommission bereits befristete Beihilfemaßnahmen ermöglicht, um die Wirtschaft zu unterstützen und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu fördern. Der neue Rahmen baut auf diesen Erfahrungen auf und soll gezielt die aktuellen Krisenfolgen abfedern.



