Heizungsgesetz: Versteckte Kosten und mehr Bürokratie für Vermieter
Heizungsgesetz: Versteckte Kosten für Vermieter

Das neue Heizungsgesetz, das das Bundeskabinett am Freitag verabschiedet hat, sorgt für Diskussionen. Auf den ersten Blick bietet es Eigentümern und Vermietern mehr Wahlfreiheit bei der Wahl ihrer Heizsysteme. Doch bei genauerem Hinsehen offenbaren sich versteckte Kosten und ein erhöhter bürokratischer Aufwand, warnt Herman-Josef Tenhagen, Herausgeber von Finanztip, im Gespräch mit Thomas Kausch.

Mehr Wahlfreiheit, aber auch mehr Risiken

Das Gesetz erlaubt es Vermietern, zwischen verschiedenen Heiztechnologien zu wählen, darunter Wärmepumpen, Biomasse oder Hybridsysteme. Doch Tenhagen betont: „Für Vermieter kann es jetzt teuer werden.“ Die vermeintliche Freiheit werde durch strenge Auflagen und Fristen eingeschränkt. So müssen etwa bei der Installation einer neuen Heizung bestimmte Effizienzstandards erfüllt werden, was die Kosten in die Höhe treibt.

Versteckte Kosten für Vermieter

Laut Tenhagen lauern die größten Fallstricke in den Übergangsfristen und den Anforderungen an die Gebäudedämmung. „Viele Vermieter unterschätzen, dass sie nicht nur die Heizung austauschen müssen, sondern auch die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern müssen“, erklärt er. Dies könne zusätzliche Investitionen von mehreren Zehntausend Euro bedeuten. Zudem drohen bei Nichteinhaltung der Fristen hohe Strafen.

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Bürokratie nimmt zu

Ein weiterer Kritikpunkt ist der gestiegene Verwaltungsaufwand. Vermieter müssen künftig umfangreiche Nachweise über die Einhaltung der Vorschriften führen und diese den Behörden vorlegen. „Die Bürokratie wird nicht weniger, sondern mehr“, so Tenhagen. Dies betreffe vor allem kleinere Vermieter, die oft keine eigenen Fachabteilungen haben.

Experte rät zu frühzeitiger Planung

Tenhagen empfiehlt Vermietern, sich frühzeitig zu informieren und einen Sanierungsfahrplan zu erstellen. „Wer jetzt plant, kann von Förderprogrammen profitieren und teure Nachrüstungen vermeiden.“ Allerdings seien die Fördermittel oft schwer zu beantragen und mit langen Wartezeiten verbunden. Das Gesetz tritt voraussichtlich Mitte 2026 in Kraft und gilt für alle Neuanlagen.

Die Bundesregierung verteidigt das Gesetz als notwendigen Schritt zur Klimaneutralität. Kritiker hingegen befürchten eine Überforderung der Immobilienbesitzer. Die Debatte wird voraussichtlich in den kommenden Wochen weitergehen.

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