EU-Kommissar: Keine Fachcodes nötig bei Pflanzenschutz-Doku
EU-Kommissar: Keine Fachcodes bei Pflanzenschutz

Der EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hat die Regeln zur Dokumentation im Pflanzenschutz präzisiert, nachdem Deutschland erhebliche bürokratische Hürden kritisiert hatte. Bei einem Treffen der Landwirtschaftsminister der EU-Staaten in Luxemburg stellte Hansen klar, dass von den Anwendern der Pflanzenschutzmittel keine Verwendung von Fachcodes erwartet werde. „Sie können die gebräuchlichen Namen der Kulturpflanzen und Wachstumsstadien verwenden, die sie kennen. Diese Bezeichnungen erscheinen auch auf den Etiketten der Produkte, die die Mitgliedstaaten zugelassen haben“, so der Kommissar.

Neue Dokumentationspflichten seit Januar 2026

Seit Januar 2026 müssen Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich einsetzen, umfangreichere Aufzeichnungen führen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte dieses Thema auf die Tagesordnung des Ministertreffens gesetzt. Er betonte, dass der Pflanzenschutz zwar von großer Bedeutung sei, jedoch nicht an übermäßigen bürokratischen Anforderungen scheitern dürfe. „Die neu eingeführten Aufzeichnungspflichten treffen Sonderkulturbetriebe, Gemüsebau, den Gartenbau wie die Landwirtschaft sehr hart und gehen meines Erachtens auch viel zu weit“, erklärte Rainer am Rande des Treffens. Er forderte einen deutlichen Bürokratieabbau. Mehrere Minister anderer EU-Staaten unterstützten seine Forderung während des Treffens.

EU-Kommissar betont Bedeutung der Aufzeichnungen

Agrarkommissar Hansen wies darauf hin, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln teilweise mit Einschränkungen oder Auflagen verbunden sei, die wiederum mit den Codes und Wachstumsstadien verknüpft seien. Die Aufzeichnungen darüber, welche Mittel für Pflanzen in welchem Stadium verwendet wurden, seien auch für die Behörden wichtig, die die Einhaltung dieser Auflagen überwachen. Hansen stellte klar, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet seien, die gebräuchlichen Bezeichnungen für Kulturpflanzen und deren Wachstumsstadien in ihren jeweiligen Landessprachen bereitzustellen. Die Kommission sei offen für weitere Gespräche darüber, wie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirte gestärkt werden könne.

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Ziel der neuen Regeln: Vereinheitlichung der Dokumentation

Die neuen Vorschriften sollen die Art und Weise vereinheitlichen, wie Landwirte den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dokumentieren. Die Bundesregierung unterstützt dieses Ziel grundsätzlich, kritisiert jedoch den damit verbundenen bürokratischen Aufwand. Der Deutsche Bauernverband hatte den Vorstoß aus Berlin begrüßt und auf eine Überarbeitung der Verordnung gehofft. Ziel müsse eine Dokumentation sein, die praktisch handhabbar sei und einen echten Kontrollnutzen biete.

EU-Kommission strebt Reduzierung chemischer Pflanzenschutzmittel an

Die EU-Kommission verfolgt das Ziel, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel grundsätzlich zu verringern. Einige dieser Mittel bekämpfen nicht nur Schädlinge, die Nutzpflanzen beeinträchtigen, sondern auch nützliche Bodenorganismen. Einer Ende Januar 2026 in der Fachzeitschrift „Nature“ veröffentlichten Studie zufolge sind mehr als zwei Drittel der Böden in Europa mit Pflanzenschutzmitteln verunreinigt. Die Mittel seien nicht nur für Vögel, Bienen und andere Insekten eine Belastung, sondern auch für die Böden, mahnte das Team um den Bodenökologen Marcel van der Heijden von der Universität Zürich.

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