Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant ein härteres Vorgehen gegen Steuerbetrüger. Er kündigte an, die Regeln für Selbstanzeigen zu verschärfen. „Ich will, dass eine Selbstanzeige nicht mehr generell zur Straffreiheit führt“, sagte der SPD-Vorsitzende der Funke Mediengruppe. „Kriminelle dürfen sich nicht mehr so einfach freikaufen können.“ Niemand solle darauf spekulieren, dass er straffrei ausgehe, wenn er Steuern hinterzogen habe und bei Gefahr der Entdeckung einfach eine Selbstanzeige erstatte, so Klingbeil. „Der Rechtsstaat muss hier durchgreifen. Denn die Milliardenschäden durch Steuerbetrug gehen zu Lasten von uns allen.“
Selbstanzeige: Bisherige Regelung und geplante Änderung
Steuerhinterziehung wird in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen sind auch bis zu zehn Jahre möglich. Eine Selbstanzeige kann jedoch zur Straffreiheit führen, wenn sie vollständig ist und rechtzeitig erfolgt, also bevor etwa eine Prüfung angekündigt oder die Tat bereits entdeckt wurde. Die hinterzogenen Steuern samt Zinsen müssen dann nachgezahlt werden, bei höheren Beträgen kommen häufig Zuschläge oder verschärfte Voraussetzungen hinzu.
Die Idee hinter der Selbstanzeige ist, Steuerbetrügern die Rückkehr zur Ehrlichkeit zu erleichtern. Im Bundesfinanzministerium wird jedoch beklagt, dass die bestehende Straffreiheit zu Fehlanreizen führe und dazu verleite, Steuern zu hinterziehen und erst vor der befürchteten Entdeckung per Selbstanzeige zu erklären.
Geplante Gesetzesänderung: Strafmilderung statt Straffreiheit
Das Ministerium will deshalb eine Gesetzesänderung vorschlagen, nach der die Selbstanzeige künftig „oberhalb bestimmter Schwellenwerte“ nur noch strafmildernd, aber nicht mehr strafbefreiend wirkt. Klingbeil sagte den Funke-Medien: „Wir schützen die, die sich an die Regeln halten. Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein.“
Der Vorstoß ist Teil eines Aktionsplans, um Steuerkriminalität besser zu bekämpfen. Dazu gehört auch, dass die Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung im Bundeszentralamt für Steuern aufgerüstet wird. Daten der Finanzbehörden sollen künftig zentral auf einer Plattform gespeichert und mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz ausgewertet werden. „Das Signal an Steuerhinterzieher muss sein: Versucht es erst gar nicht, wir erwischen euch“, sagte Klingbeil.
Statistik: Zahl der Selbstanzeigen und Verfahren
Im Jahr 2024 wurden nach einer Statistik des Bundesfinanzministeriums insgesamt 19.110 Steuerstrafverfahren eingestellt, darunter 5.154 Verfahren nach Selbstanzeigen, bei denen es um Steuerhinterziehung von bis zu 25.000 Euro ging. In 36 Fällen von Selbstanzeigen, die höhere Summen betrafen, sei gegen eine zusätzliche Zahlung von der Strafverfolgung abgesehen worden, heißt es im Monatsbericht des Finanzministeriums aus dem November 2025.



