Schock für Kreuzfahrer: Nachträgliche Preiserhöhung um 280 Euro wegen Treibstoffzuschlag
Kreuzfahrt teurer: 280 Euro Zuschlag nach Buchung

Schock für Kreuzfahrer: Bezahlte Traumreise wird nachträglich viel teurer

Zwei leidenschaftliche Kreuzfahrer von der Schwäbischen Alb sind stinksauer. Sie hatten eine Traumreise gebucht und bezahlt, doch nun müssen sie 280 Euro zusätzlich zahlen. Der Grund: Ein Treibstoffzuschlag, der auf den Iran-Krieg zurückzuführen ist. Diese Situation kann jeden Urlauber treffen, der frühzeitig eine Pauschalreise gebucht hat.

Verlockendes Angebot mit unerwarteter Wendung

Das Angebot im Reiseprospekt klang verlockend: 14 Tage Kreuzfahrt ab Hamburg in die norwegischen Fjorde, mit Stopps in Bergen, Geiranger, Kristiansund und Hammerfest, inklusive Polarlichter und Lofoten. Der Preis betrug 1549 Euro pro Person für eine Innenkabine, plus 276 Euro für die An- und Abreise mit der Bahn. Eine Traumreise mit der MS Vasco da Gama vom 16. bis 30. August 2026, die wie ein Schnäppchen erschien.

Das Paar buchte über den Reiseveranstalter „Seereisedienst“, doch ein Brief dämpfte die Vorfreude. Trotz bereits erfolgter Buchung und Zahlung wird die Reise plötzlich teurer. Der Veranstalter begründet dies mit stark gestiegenen Treibstoffpreisen aufgrund der geopolitischen Lage im Nahen Osten, insbesondere an der Straße von Hormus.

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Rechtliche Grundlagen für Preiserhöhungen

Rechtlich sind nachträgliche Preiserhöhungen bei Pauschalreisen unter bestimmten Bedingungen möglich. Laut Gesetz können höhere Treibstoffkosten nach Vertragsabschluss zu einer Erhöhung führen, jedoch nur bis maximal 8 Prozent und spätestens 20 Tage vor Reisebeginn. Viele Reiseveranstalter haben entsprechende Änderungsvorbehaltsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im konkreten Fall berechnet der Seereisedienst einen Treibstoffzuschlag von 10 Euro pro Person und Nacht, was insgesamt 280 Euro zusätzlich ausmacht. Der Schnäppchenpreis ist damit hinfällig. Reiserechtler Paul Degott erklärt, dass für die Berechnung komplizierte Formeln gelten, die in den AGB stehen. „Im Einzelfall gehen die Veranstalter eher mit dem groben Daumen ran und darüber könnte man dann auch streiten“, so der Anwalt.

Möglichkeiten für betroffene Urlauber

Liegt die Preiserhöhung über acht Prozent, haben Pauschalurlauber ein Rücktrittsrecht und können kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Dafür müssen sie jedoch die angegebene Frist beachten. Reagiert man nicht fristgerecht, gilt die Erhöhung als angenommen. Das Europäische Verbraucherzentrum weist darauf hin, dass viele Frühbucher betroffen sein könnten, die bereits Monate vorher für die Sommerferien gebucht haben.

Anders sieht es bei Fluglinien aus: Airlines dürfen Preise in der Regel nicht nachträglich erhöhen, da sie das unternehmerische Risiko tragen, auch bei geopolitischen Krisen. Macht eine Airline dennoch eine Erhöhung, müssen Verbraucher diese nicht hinnehmen, wie das Portal Flightright bestätigt.

Ausführliche Begründung des Veranstalters

In einem detaillierten Schreiben an die Kreuzfahrer erläutert der Seereisedienst die Hintergründe. Die MS Vasco da Gama hat einen durchschnittlichen Verbrauch von 33 Tonnen MGO pro Tag. Vor Kriegsbeginn lag der Preis bei 720 US-Dollar pro Tonne, mittlerweile ist er auf 1500 US-Dollar gestiegen. Dies führt zu Mehrkosten von etwa 26.400 US-Dollar pro Tag.

Der Veranstalter geht für die Saison 2026 von einem geschätzten Durchschnittspreis von 1100 US-Dollar pro Tonne aus, was immer noch Mehrkosten von 12.540 US-Dollar täglich bedeutet. Verteilt auf alle 1000 Passagiere ergibt sich eine tägliche Kostensteigerung von 10,74 Euro pro Gast. Der Seereisedienst betont, dass er nicht die gesamte Kostensteigerung weitergibt und auf Verständnis hofft, da die Mehrbelastung nicht allein getragen werden kann.

Diese Situation zeigt, dass Urlauber bei Buchungen von Pauschalreisen auf Klauseln in den AGB achten sollten, um unerwartete Zusatzkosten zu vermeiden. Der Fall der beiden Kreuzfahrer ist ein warnendes Beispiel für viele Reisende in unsicheren Zeiten.

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