Schneechaos in München: Lufthansa zahlt nur 10,93 Euro Entschädigung für Nacht im Flieger
Lufthansa zahlt nur 10,93 Euro für Nacht im Flieger

Schneechaos am Flughafen München: 600 Passagiere verbringen Nacht in Flugzeugen

In der Nacht des 19. Februar 2026 entwickelte sich am Flughafen München ein dramatisches Szenario für rund 600 Reisende. Aufgrund heftigen Schneetreibens mussten mehrere Flugzeuge zunächst stundenlang auf ihre Abflüge warten, bevor schließlich alle Starts abgesagt wurden. Die betroffenen Passagiere verbrachten daraufhin die gesamte Nacht in ihren Flugzeugen, die in Parkposition auf dem Rollfeld standen.

Sechs Flüge betroffen - Lufthansa Group im Fokus

Insgesamt waren sechs Flüge von den massiven Behinderungen betroffen, darunter fünf Maschinen der Lufthansa Group und ein Flug der Airline Air Arabia. Während die Fluggesellschaften den Passagieren zunächst Entschädigungen in Aussicht stellten, zeigt ein aktueller Fall, wie die Lufthansa in der Praxis mit den Betroffenen umgeht.

Enttäuschende Entschädigung: Nur 10,93 Euro für Mahlzeiten

Ein Passagier, der für seinen Flug von München nach Danzig in Polen etwa 240 Euro bezahlt hatte, erhielt von der Lufthansa eine Nachricht, die Enttäuschung hervorrief. Die Airline erklärte darin, sie verstehe den Ärger über den Vorfall und entschuldige sich aufrichtig für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Allerdings verwies die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände als Ursache der Flugunregelmäßigkeiten.

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In der schriftlichen Mitteilung heißt es weiter: „Leider haben wir keinen Einfluss auf Umstände, die in der Verantwortung Dritter liegen.“ Diese Formulierung bedeutet im Klartext, dass der Passagier laut Lufthansa keinen Anspruch auf eine eigentliche Entschädigung hat. Stattdessen beteiligte sich die Airline lediglich an den Ausgaben für Mahlzeiten und Getränke – mit einer Summe von 10,93 Euro.

Schlichtungsstelle als letzte Hoffnung für betroffene Passagiere

Für die Lufthansa ist der Fall mit dieser Zahlung offenbar abgeschlossen. In ihrer Mitteilung wies die Airline den Passagier darauf hin, dass er sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden könne. Der betroffene Mann hat dieser Option bereits nachgegangen, allerdings bislang ohne Antwort von der zuständigen Stelle erhalten.

Die Situation wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit Passagierrechten bei außergewöhnlichen Wetterereignissen auf. Während Fluggesellschaften bei Verspätungen und Annullierungen unter normalen Umständen zu Entschädigungen verpflichtet sind, gelten bei höherer Gewalt wie extremen Wetterbedingungen oft Ausnahmen. Die betroffenen Passagiere müssen nun abwarten, ob weitere Klagen oder Schlichtungsverfahren zu anderen Ergebnissen führen werden.

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