Nahost-Konflikt: Tausende Urlauber gestrandet – Das müssen Reisende jetzt wissen
Nahost-Konflikt: Tausende Urlauber gestrandet – Infos

Nahost-Konflikt: Tausende Urlauber gestrandet – Das müssen Reisende jetzt wissen

Flughäfen sind gesperrt, Kreuzfahrtschiffe liegen fest: Zehntausende Urlauberinnen und Urlauber sind im Kriegsgebiet im Nahen Osten gestrandet. Die Eskalation des Konflikts hat zu massiven Einschränkungen im Luftverkehr geführt, wodurch Reisende in der gesamten Golfregion festsitzen oder weltweit nicht an ihr Ziel gelangen können. In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich die Lage für Betroffene darstellt, welche Rechte sie haben und was Urlauberinnen und Urlauber beachten sollten, die in diesen Tagen Reisen in die Region geplant hatten.

Wo sitzen deutsche Reisende fest?

Die Reisenden sind in Ländern gestrandet, über denen die Lufträume für zivile Flugzeuge vollständig gesperrt wurden. Davon betroffen sind die großen Drehkreuze am Golf sowie weitere wichtige Flughäfen im Nahen Osten, darunter Airports in Dubai, Abu Dhabi, Katar, Bahrain, Kuwait, Irak und Israel. In einigen Ländern wie Saudi-Arabien sind nur bestimmte Flughäfen gesperrt. Laut dem Deutschen Reiseverband (DRV) sind aktuell rund 30.000 Reisende von deutschen Veranstaltern von der Situation betroffen. Sie halten sich entweder in der Region auf oder ihre Flüge aus anderen Teilen der Welt sollten über Drehkreuze wie Dubai oder Doha führen. Das Auswärtige Amt meldet, dass sich in der Krisenvorsorgeliste Elefand eine niedrige fünfstellige Zahl betroffener Deutscher in der Golfregion registriert hat – das entspricht mehr als 10.000 Menschen, darunter Urlauber und im Ausland lebende Deutsche.

Wie werden die Reisenden versorgt?

Reiseveranstalter kümmern sich eigenen Angaben zufolge intensiv um ihre Gäste, hauptsächlich durch Reiseleiter vor Ort. Gemäß der EU-Pauschalreiserichtlinie sind sie – ebenso wie europäische Fluglinien – verpflichtet, Reisende kostenfrei zu betreuen, wenn die Rückreise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist. Dertour hat beispielsweise eine Krisenhotline eingerichtet, die sowohl für gestrandete Reisende im Nahen Osten als auch für weltweit von Flugabsagen Betroffene zur Verfügung steht. In den Vereinigten Arabischen Emiraten haben Airports und nationale Fluggesellschaften bereits rund 20.200 Passagiere betreut, deren Flüge verschoben werden mussten. Es wurden vorübergehende Unterkünfte, Mahlzeiten und Erfrischungen bereitgestellt. Die Behörden haben zudem angekündigt, alle Unterbringungs- und Verpflegungskosten für betroffene Passagiere zu übernehmen. In Saudi-Arabien hat König Salman auf Vorschlag von Kronprinz Mohammed bin Salman die Unterbringung aller gestrandeten Bürger der Golfstaaten an Flughäfen genehmigt, bis eine sichere Rückkehr möglich ist.

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Wie sollen sich gestrandete Urlauber verhalten?

Das Auswärtige Amt (AA) hat für mehrere Länder eine Reisewarnung ausgesprochen, darunter Israel, Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen. Reisende in diesen Regionen sollten sich in die Krisenvorsorgeliste Elefand eintragen, sich über Medien über die aktuelle Lage informieren und Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte strikt befolgen. Bei Alarm wegen Luftangriffen sind Schutzräume oder das Innere von Gebäuden aufzusuchen. Das AA hat die Krisentelefonnummer +49 30 5000 87777 eingerichtet, falls die zuständige Botschaft nicht erreichbar ist. Eine Sprecherin betonte, dass Reisende kommerzielle Ausreisemöglichkeiten prüfen und sich direkt bei Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften informieren sollten. Der DRV rät Veranstaltergästen, in ihren Hotels zu bleiben und sich nicht eigenständig zum Flughafen oder in Nachbarländer zu begeben. TUI empfiehlt ebenfalls, in der Unterkunft zu bleiben und nicht notwendige Reisen zu vermeiden.

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Welche Kreuzfahrtgäste sind betroffen?

Auf Kreuzfahrtschiffen sitzen deutsche Touristinnen und Touristen in Häfen der Region fest. Betroffen sind beispielsweise die Schiffe »Mein Schiff 4« in Abu Dhabi und »Mein Schiff 5« in Doha von TUI Cruises, die jeweils über eine Kapazität für gut 5000 Reisende verfügen, sowie die »MSC Euribia« von MSC Cruises in Dubai mit Platz für etwa 6300 Gäste. Am Sonntagnachmittag gab es Drohnenangriffe auf den militärischen Bereich des Hafens von Abu Dhabi, wobei ein Lagerhaus getroffen wurde. Der Kapitän der »Mein Schiff 4« gab den Befehl »Safe Haven Situation« aus, bei dem Gäste und Crew sich in die Mitte des Schiffs begeben und von Fenstern fernhalten mussten. Obwohl der Befehl später aufgehoben wurde, berichteten Passagiere von wiederkehrenden Explosionen.

Wie lange könnte die Krise noch dauern?

Die Kampfhandlungen begannen am Samstagfrüh mit Luft- und Raketenangriffen von Israel und den USA gegen Ziele im Iran, worauf Teheran mit Angriffen auf Israel und Ziele in der Golfregion reagierte. Wie lange der Konflikt andauern wird, ist unklar. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) sagte in der ARD-Sendung »Caren Miosga«, dass sich alle darauf einstellen müssen, dass der Konflikt länger dauert und eine Beendigung in den nächsten Tagen nicht vorhersehbar sei. US-Präsident Donald Trump schätzt, dass der Krieg mit Iran noch vier Wochen andauern könnte. Eine militärische Evakuierung schloss Außenminister Wadephul aktuell aus, da die Lufträume geschlossen sind. Stattdessen setzt die Bundesregierung auf Informationsangebote und konsularische Unterstützung.

Was geschieht, wenn eine Reise in die Region geplant war?

Urlaubsreisende sollten zunächst Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter aufnehmen, um Informationen einzuholen. Für Pauschalreisen in Länder mit Reisewarnung des AA bietet der DRV kostenfreie Umbuchungen auf andere Zielgebiete oder Zeiträume an. Im Falle einer Stornierung werden bereits gezahlte Gelder zurückerstattet. Reiseveranstalter sagen Reisen in betroffene Regionen für die nächsten Tage ab und informieren Gäste aktiv. TUI hat beispielsweise Reisen nach Israel bis einschließlich 8. März storniert und bietet für Reisen in andere betroffene Gebiete gebührenfreie Umbuchungen oder Stornierungen an.

Was sollten Reisende tun, die auf dem Weg in den Urlaub auf den betroffenen Flughäfen umsteigen wollten?

Reisende mit Umstiegen auf betroffenen Flughäfen wie Dubai oder Doha sollten sofort Kontakt mit ihrer Fluglinie oder ihrem Reiseveranstalter aufnehmen. Gemäß der EU-Fluggästeverordnung muss die Airline einen Ersatzflug organisieren. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) betont, dass die Lage im Luftverkehr äußerst dynamisch und schwer vorhersehbar ist, mit erheblichen Einschränkungen. Airlines arbeiten eng mit Behörden zusammen, um Fluggäste umzubuchen oder sichere Alternativen bereitzustellen. Betroffene Passagiere sollten sich auf den Websites ihrer Airlines über den Flugstatus informieren.

Kann man aus Angst kostenfrei vom Sommerurlaub zurücktreten?

Eine kostenlose Stornierung von Sommerurlauben in Länder wie Ägypten oder die Türkei ist in der Regel nicht möglich, es sei denn, zum Reisezeitpunkt liegen außergewöhnliche Umstände vor, die den Aufenthalt erheblich beeinträchtigen. Eine Reisewarnung des AA kann ein Indiz dafür sein, bloße Angst um die eigene Sicherheit reicht jedoch nicht aus. Reisende sollten daher keine Reisen in die Nahostregion stornieren, die beispielsweise im April beginnen, da sie sonst auf ihren Kosten sitzen bleiben könnten, falls die Reisewarnungen bis dahin aufgehoben sind. Weitere rechtliche Informationen bietet der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seiner Website an.