Oktoberfest-Wirt fordert EU-weite Ausschreibung für Wiesn-Zelte – Tradition in Gefahr?
In München sorgt die Forderung eines Gastronomen für erhebliche Aufregung und kontroverse Diskussionen. Ein Münchner Wirt hat einen Antrag gestellt, der die bisherige Praxis der Zeltvergabe auf dem weltberühmten Oktoberfest grundlegend infrage stellt. Der Gastronom Alexander Egger, Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH, verlangt, dass die Stadt München bei der Vergabe zweier zentraler Festzelte künftig das europäische Vergaberecht anwenden muss.
EU-weite Ausschreibung für traditionsreiche Zelte
Konkret betrifft der Antrag zwei der bekanntesten und traditionsreichsten Festzelte auf der Theresienwiese: das Schottenhamel-Festzelt, das seit 1867 in Familienbesitz ist und als Anzapfzelt die offizielle Eröffnung des Oktoberfests beherbergt, sowie das Paulaner-Festzelt. Sollte die Forderung Erfolg haben, müssten diese beiden Standplätze künftig EU-weit ausgeschrieben werden, wie die Regierung von Oberbayern mitteilte.
Die Vergabekammer Südbayern muss nun klären, ob die bisherige Zeltvergabe unter das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) fällt. Der Antrag auf vergaberechtliche Nachprüfung ging vergangene Woche bei der Behörde ein. Alexander Egger selbst war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Wiesn-Wirte warnen vor Traditionsverlust
Die Sprecher der großen Wiesnwirte, Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel, reagierten mit deutlicher Besorgnis auf die Forderung. Sie warnen im Fall einer EU-weiten Ausschreibung vor einem erheblichen Verlust von Tradition und Brauchtum. Das Oktoberfest sei in seiner mehr als 200-jährigen Geschichte zu einem einzigartigen und schützenswerten Kulturgut geworden, das nicht persönlichen Interessen geopfert werden dürfe.
„Die Vergabepraxis hat sich seit Jahrzehnten bewährt und ist ein Garant dafür, dass die Wiesn nach wie vor ein Ort ist, an dem unser bayerisches Brauchtum gepflegt und unsere Traditionen hochgehalten werden“, betonte Christian Schottenhamel, dessen eigenes Zelt direkt von dem Antrag betroffen wäre.
Bisheriges Punktesystem und mögliche Folgen
Die Stadt München vergibt die Zelte bisher nach einem speziellen Punktesystem, das zwar gelegentlich kritisiert, aber von der Stadtverwaltung immer wieder angepasst wurde. Eine Entscheidung der Vergabekammer soll laut Regierung von Oberbayern gemäß den gesetzlichen Vorgaben binnen fünf Wochen ergehen.
Wie auch immer die Entscheidung ausfällt: „Für andere Standplätze auf dem Oktoberfest oder für andere Volksfeste hat eine Entscheidung der Vergabekammer keine unmittelbaren Rechtswirkungen“, erläuterte die Regierung von Oberbayern deutlich. Damit wäre zunächst nur die Vergabe der beiden genannten Zelte betroffen.
Hintergrund des Antragstellers
Alexander Egger und seine Frau betreiben seit Jahren ein kleines Zelt auf der Wiesn. Das Ehepaar hatte sich bereits im Januar für das Paulaner-Zelt oder die Bräurosl beworben, beides große und begehrte Festzelte. Mit seinem aktuellen Antrag greift Egger nun die gesamte Vergabepraxis an und stellt damit erstmals grundsätzlich infrage, wie die begehrten Standplätze auf dem größten Volksfest der Welt vergeben werden.
Die Diskussion wirft grundlegende Fragen auf: Wie lassen sich moderne Vergaberegeln mit jahrhundertealten Traditionen vereinbaren? Und welche Auswirkungen hätte eine EU-weite Ausschreibung auf das einzigartige Flair und die besondere Atmosphäre des Münchner Oktoberfests? Die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern wird mit Spannung erwartet.



