Gerichtsurteil kippt Bäderregelung: Sonntagsöffnungen in Ueckermünde weiterhin verboten
Sonntagsöffnungen in Ueckermünde bleiben verboten

Sonntagsöffnungen in Ueckermünde weiterhin untersagt

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat am Donnerstag die sogenannte Bäderregelung Mecklenburg-Vorpommerns zu touristischen Sonntagsöffnungszeiten nach einer Klage der Gewerkschaft Verdi für ungültig erklärt. Dennoch bleibt die aktuelle Öffnungszeitenverordnung des Wirtschaftsministeriums vorerst in Kraft, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Dies teilte das Ministerium am Freitag mit, da die schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht.

Keine Änderung für Lebensmittelmärkte

Ab dem 15. März dürfen in Ueckermünde weiterhin keine Lebensmittelmärkte am Sonntag für Touristen öffnen. Die bestehende Verordnung, früher als Bäderregelung bekannt, verbietet dies im gesamten Stadtgebiet. Sogar der Lidl-Markt, der im vergangenen Jahr 2025 noch sonntags geöffnet hatte, muss nun geschlossen bleiben. Dies stellt eine erhebliche Einschränkung für Besucher dar, die an Wochenenden einkaufen möchten.

Das Wirtschaftsministerium wird die ausformulierten Urteilsgründe abwarten, bevor über weitere Schritte entschieden wird. Es ist daher unklar, wie lange die aktuelle Regelung noch Bestand haben wird. Bürgermeister Jürgen Kliewe, der parteilos ist, äußerte die Hoffnung, dass das Bundesverwaltungsgericht im Falle einer möglichen Beschwerde des Ministeriums aufgrund der Dringlichkeit schnell eine Entscheidung fällen wird.

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Touristische Läden dürfen öffnen

Bürgermeister Kliewe wünscht sich Sonntagsöffnungszeiten ähnlich wie in Schleswig-Holstein, wo Geschäfte in deutlich mehr Kommunen sonntags öffnen dürfen. Er betonte jedoch, dass in Ueckermünde touristische Läden mit Strandbedarf und Souvenirs weiterhin sonntags geöffnet haben dürfen. Dies betrifft insbesondere die Kioske am Strand und den Laden „Haffgeflüster“ am Stadthafen, die somit eine Ausnahme von der strengen Regelung bilden.

Die Situation zeigt die komplexe rechtliche Lage rund um Sonntagsöffnungen in touristischen Regionen. Während das Gerichtsurteil einen Schritt in Richtung Liberalisierung darstellt, bleibt die praktische Umsetzung vorerst auf Eis. Touristen und Einheimische müssen sich weiterhin auf die eingeschränkten Öffnungszeiten einstellen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

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