Oktoberfest-Zoff eskaliert: Wirt zieht gegen München vor Gericht – EU-Vergaberecht im Fokus
Wiesn-Zoff: Wirt klagt gegen München – EU-Recht im Fokus

Oktoberfest-Zoff eskaliert: Wirt Alexander Egger zieht gegen München vor Gericht

Hinter den Kulissen des Münchner Oktoberfests brodelt es gewaltig. Ein handfester Streit um die Vergabe der großen Festzelte sorgt für erhebliche Unruhe und könnte das gesamte etablierte System ins Wanken bringen. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die grundlegende Frage, ob die bisherigen Regeln und Verfahren der Zeltvergabe rechtlich Bestand haben oder ob sie den Vorgaben des europäischen Vergaberechts widersprechen.

Rechtlicher Angriff auf das Wiesn-System

Bis zur nächsten Wiesn ist es zwar noch einige Monate hin – doch das größte Volksfest der Welt liefert bereits jetzt reichlich Gesprächsstoff. Nach monatelangen Gerüchten und Spekulationen ist nun Gewissheit eingekehrt: Der Wiesn-Wirt Alexander Egger, Betreiber der Münchner Stubn, geht tatsächlich rechtlich gegen die Stadt München vor. Wie die Regierung von Oberbayern gegenüber der AZ bestätigte, liegt der Vergabekammer Südbayern ein offizieller Nachprüfungsantrag der „WE Gutshof GmbH“ vor, die Alexander Egger vertritt.

Dieser Antrag richtet sich konkret gegen die beabsichtigte Zuteilung des traditionsreichen Paulaner-Festzelts sowie der bekannten Schottenhamel-Festhalle. Mit diesem Schritt lässt der engagierte Wirt nun prüfen, ob das Vergabeverfahren der Stadt München bisher tatsächlich rechtlich korrekt und vollständig transparent durchgeführt wurde. Es geht um nicht weniger als die grundlegende Infragestellung eines jahrzehntealten Systems.

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„Chancengleichheit für alle Zelte herstellen“

Die AZ konnte mit einem der Anwälte von Alexander Egger, Benno Ziegler, ausführlich sprechen. Auch er bestätigte, dass eine spezialisierte Vergaberechtskanzlei im klaren Auftrag der WE Gutshof GmbH bereits in der vergangenen Woche einen umfassenden Nachprüfungsantrag zur Vergabe von zwei großen Festzelten auf dem Oktoberfest eingereicht hat. Die Beweggründe dafür sind vielfältig und tiefgreifend.

„Unser Mandant Alexander Egger möchte ein großes Festzelt führen und dieses mit höchster Qualität und authentischer Güte betreiben“, erklärt Ziegler deutlich. „Darüber hinaus möchte er mit diesem wichtigen Schritt endlich Chancengleichheit für alle Zelte, insbesondere für die etablierten Brauerei-Festzelte, herstellen und garantieren.“ Die Münchner Stubn zählt aktuell noch zu den kleineren Zelten auf dem Oktoberfestgelände.

Grundsätzlich gehe es bei diesem Verfahren vor allem um die klärende Beantwortung der zentralen Frage, ob die Vergabe der großen Festzelte auf dem Oktoberfest überhaupt mit den strengen Vorgaben des europäischen Vergaberechts vereinbar ist. Aus dem zuständigen Wirtschaftsreferat hatte die Kanzlei zunächst die Information erhalten, dass es vonseiten des Ministeriums eine spezielle Richtlinie gebe, die besagt, dass das EU-Vergaberecht für das Oktoberfest explizit nicht gelten würde.

„Wir haben uns daraufhin intensiv bei renommierten Vergaberechtskanzleien in ganz Europa erkundigt und nichts Entsprechendes, keine derartige Ausnahmeregelung gefunden“, so Ziegler weiter. Diese Diskrepanz war der ausschlaggebende Grund für die Einreichung des Nachprüfungsantrags – und die Anwälte zeigen sich durchaus optimistisch: „Unser Mandant hätte die Anträge sicherlich nicht eingereicht, wenn er nicht wirklich gute Chancen sehen würde.“

Mögliche EU-weite Ausschreibung der Wiesn-Zelte

Und die juristische Strategie geht sogar noch weiter: „Sollte die Vergabekammer unserer fundierten Auffassung nicht folgen, werden wir umgehend die zweite Instanz, den Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts, anrufen. Auch eine spätere Befassung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg kann keinesfalls ausgeschlossen werden.“ Die Bewerbungsphase um die begehrten Wiesn-Zelte läuft derweil weiter.

Sollte die Vergabekammer schließlich der Stadt München recht geben, hätte Alexander Egger natürlich die volle Möglichkeit, direkt vor ordentlichen Gerichten zu klagen. Ein Sieg des Wiesn-Wirts würde jedoch grundsätzlich eine vollständige EU-weite Ausschreibung der jeweiligen Standplätze bedeuten. Das hätte zur Folge, dass sich plötzlich auch Gastronomiebetreiber aus anderen europäischen Ländern um ein Wiesnzelt bewerben könnten.

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Und die bislang feste und traditionelle Zuordnung der großen Zelte zu den Münchner Brauereien wäre dann nicht mehr automatisch garantiert. Groß ist in München die Sorge, es könne bald unvorstellbare Guinness- oder Heineken-Zelte auf der heimischen Wiesn geben. Zu diesem spekulativen Szenario sagt Anwalt Ziegler jedoch klar: „Das ist eine reine Verschwörungstheorie. Die Stadt München könnte ja problemlos in die Vergabebedingungen reinschreiben, welches Bier konkret ausgeschenkt werden darf. Im Übrigen gehören die beiden genannten Biermarken zu großen internationalen Konzernen – genau wie Spaten und Paulaner auch.“

Stadt München zeigt sich zuversichtlich

Das zuständige Wirtschaftsreferat der Stadt München gibt sich auf AZ-Anfrage dennoch gelassen und zuversichtlich. „Auch in den vergangenen Jahrzehnten gab es mehrfach juristische Auseinandersetzungen um die Zulassung zum Oktoberfest“, teilt das Referat mit. „Das Bewerbungsverfahren ist dabei mehrfach gerichtlich überprüft und stets bestätigt worden.“ Weiter will sich das Referat aus rechtlichen Gründen nicht äußern, „da gerichtliche Auseinandersetzungen derzeit nicht ausgeschlossen werden können“.

Bisher vergibt die Stadt München die begehrten Zelte nach festgelegten Kriterien wie langjährige Erfahrung, überzeugendes Konzept und gelebte Tradition. Auch die Paulaner-Brauerei, Eigentümerin des gleichnamigen Festzelts, zeigt sich wenig beeindruckt von den konkreten Klage-Plänen. „Die Vergabepraxis hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt“, betont ein Sprecher.

Wiesn als schützenswertes Kulturgut

„Wir haben den Antrag auf Überprüfung des Vergabeverfahrens gegen die Stadt München zur Kenntnis genommen und sind zuversichtlich, dass das Verfahren bestätigen wird, dass die Stadt München bei der Vergabe die anwendbaren rechtlichen Vorgaben stets eingehalten hat“, heißt es auf AZ-Anfrage. Die Wiesn als schützenswertes bayerisches Kulturgut „sollte niemals persönlichen Einzelinteressen geopfert werden“, findet Wiesn-Wirte-Sprecher Christian Schottenhamel entschieden.

Er teilt weiter mit: „Die bewährte Vergabepraxis hat sich seit vielen Jahrzehnten hervorragend bewährt und ist ein verlässlicher Garant dafür, dass die Wiesn nach wie vor ein authentischer Ort ist, an dem unser wertvolles bayerisches Brauchtum gepflegt und unsere lebendigen Traditionen hochgehalten werden.“

Mögliche Verzögerung des Oktoberfest-Starts

Fakt ist jedoch: Der eskalierende Wiesn-Zoff könnte den reibungslosen Start des 191. Oktoberfests durchaus verzögern. Denn der umfangreiche Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann erfahrungsgemäß mehrere Wochen, wenn nicht sogar Monate in Anspruch nehmen. Auch wenn das Wirtschaftsreferat derzeit keinen konkreten Anhaltspunkt dafür sieht, dass die termingerechte Durchführung des Oktoberfests ernsthaft gefährdet ist, hat das laufende Verfahren eine direkte Konsequenz.

Die Stadt München darf die entsprechenden Zulassungsverträge für beide betroffenen Zelte bis zur endgültigen Entscheidung des Vergabesenats nicht rechtswirksam abschließen. Ein juristisches Damoklesschwert schwebt also über der nächsten Wiesn – und die gesamte Branche blickt gespannt auf die Entwicklungen.