Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte bei Streaming-Diensten
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine bedeutende Entscheidung für Verbraucher getroffen, indem er eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Streaming-Anbieters Netflix für unwirksam erklärt hat. Bisher galt die Regelung, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft erst dann in Kraft trat, wenn vorhandenes Restguthaben – beispielsweise von Geschenkkarten – vollständig aufgebraucht war. Das höchste deutsche Zivilgericht urteilte nun, dass diese Praxis Kunden unangemessen benachteiligte, und gab damit einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) statt (Az. III ZR 152/25).
Klausel hielt Verbraucher unnötig lange in Verträgen
Laut Jana Brockfeld, Referentin beim vzbv, können Netflix-Kunden ihre Verträge normalerweise jederzeit kündigen. Die nun angefochtene Regelung führte jedoch dazu, dass Verbraucher, die Geschenkgutscheine nutzten, übermäßig lange an ihren Vertrag gebunden blieben. „Wir sehen darin nicht nur den Ausschluss eines außerordentlichen Kündigungsrechts, sondern auch eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern“, betont Brockfeld. Der BGH stellte fest, dass je nach Höhe des Guthabens die Kündigung erst nach vielen Monaten, in Extremfällen sogar nach bis zu 39 Monaten, wirksam werden konnte, was gegen das Bürgerliche Gesetzbuch verstößt.
Juristische Einordnung als Dienstvertrag entscheidend
Der Fall warf grundsätzliche Fragen zur rechtlichen Einordnung von Streaming-Verträgen auf. Das Kammergericht Berlin hatte die Klage zuvor abgewiesen und den Vertrag als Mietvertrag eingestuft, für den bestimmte Verbraucherschutzregeln nicht gelten. Der BGH korrigierte diese Auffassung nun und klassifizierte den Streaming-Vertrag klar als Dienstvertrag, der Verbraucher laut Gesetz nicht länger als zwei Jahre binden darf. Die Interessensabwägung fiel eindeutig zu Lasten von Netflix aus, da betroffene Kunden keine Möglichkeit hatten, ihre Mitgliedschaft zu pausieren oder früher zu beenden.
Diese Entscheidung stärkt die Position der Verbraucher in der digitalen Wirtschaft und setzt ein wichtiges Signal für andere Anbieter von Abonnementdiensten. Sie unterstreicht, dass Klauseln, die Kündigungen unnötig verzögern, nicht mit dem deutschen Recht vereinbar sind und Verbraucher vor übermäßiger Bindung schützen müssen.



