Darf der Nachbar meine Pflanzen einfach abschneiden?
Nachbar schneidet Pflanzen ab: Was ist erlaubt?

Wenn Zweige über den Zaun ragen oder Efeu die Mauer hochklettert, kann das schnell zu Nachbarschaftsstreit führen. Viele fragen sich: Darf ich überstehende Pflanzen einfach abschneiden? Die Antwort ist komplex, wie Verbraucher-Anwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen erklärt: „Nein, nicht einfach so. Ihr Nachbar darf überhängende Pflanzen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückschneiden.“

Rechtslage im Bürgerlichen Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Angelegenheit in Paragraf 910. Demnach darf der Nachbar überstehende Zweige erst dann abschneiden, wenn er dem Besitzer zuvor eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat und dieser innerhalb dieser Frist nichts unternimmt. Diese Frist kann auch mündlich am Gartenzaun vereinbart werden. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Dieses Selbsthilferecht besteht nicht, wenn die Pflanzen die Nutzung des Nachbargrundstücks gar nicht beeinträchtigen, so Kempgens.

Selbsthilferecht auch bei starker Schädigung

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass das Selbsthilferecht grundsätzlich sogar dann bestehen kann, wenn der Rückschnitt die Pflanze stark schädigt – vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Beschränkungen. Das bedeutet, dass ein Nachbar unter Umständen auch tief in die Pflanze schneiden darf, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Naturschutzrechtliche Einschränkungen beachten

Besonders wichtig ist das Naturschutzrecht: Bei Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen sind starke Rückschnitte oder das Abschneiden „auf den Stock“ vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten. In dieser Zeit brüten viele Vögel und andere Tiere nutzen die Gehölze als Lebensraum. Schonende Pflege- und Formschnitte bleiben jedoch möglich. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert ein Bußgeld.

Zusammengefasst: Bevor der Nachbar zur Schere greift, muss er eine Frist setzen und die Beeinträchtigung nachweisen. Zudem sind die naturschutzrechtlichen Verbote zu beachten. Im Zweifel sollte man das Gespräch suchen oder rechtlichen Rat einholen, um Streit zu vermeiden.

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