Gerichtsurteil: Penny darf exklusive App-Rabatte weiterhin anbieten
Penny-App-Rabatte: Gericht weist Verbraucherschützer-Klage ab

Niederlage für Verbraucherschützer: Penny-App-Rabatte bleiben erlaubt

Das Oberlandesgericht Hamm hat eine wichtige Entscheidung für den Lebensmitteleinzelhandel getroffen. Die Discountkette Penny darf auch in Zukunft exklusive Rabatte und Sonderangebote über ihre Smartphone-App anbieten. Damit wies das Gericht eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) ab, der diese Praxis als diskriminierend kritisiert hatte.

Der konkrete Fall: Fruchtjoghurt mit 52 Prozent Rabatt

Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung stand ein spezielles Angebot für Fruchtjoghurt, das Penny ausschließlich über seine App beworben hatte. Kunden konnten dabei bis zu 52 Prozent Rabatt erhalten – allerdings nur, wenn sie die Penny-App nutzten und über diese Plattform den Einkauf tätigten. Diese exklusive Vorgehensweise sorgte für den Rechtsstreit zwischen dem Discounter und den Verbraucherschützern.

Gericht sieht keine Diskriminierung

Die Verbraucherzentrale argumentierte, dass solche App-exklusiven Rabatte bestimmte Bevölkerungsgruppen benachteiligen würden. Besonders ältere Menschen oder Personen mit geringerer Technikaffinität könnten von diesen Vergünstigungen ausgeschlossen sein. Das Oberlandesgericht Hamm folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte klar: Es liegen keine Beweise für eine Diskriminierung aufgrund von Alter oder Behinderung vor. Die Richter betonten, dass die Nutzung einer Smartphone-App grundsätzlich allen Verbrauchern offenstehe.

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Verbraucherschützer wollen nicht aufgeben

Trotz der Niederlage zeigt sich der Verbraucherzentrale-Bundesverband kämpferisch. „Wir sind enttäuscht über das Urteil, werden aber unsere Bemühungen zum Schutz aller Verbraucher fortsetzen“, ließ der Verband verlauten. Das Gericht hat eine Revision zugelassen, was bedeutet, dass der Fall möglicherweise noch vor dem Bundesgerichtshof landen könnte. Für die Verbraucherschützer ist dies bereits die zweite Niederlage in kurzer Zeit – im März war eine ähnliche Klage gegen die Discountkette Netto gescheitert.

Penny feiert juristischen Erfolg

Bei Penny zeigt man sich erfreut über das Gerichtsurteil. Ein Unternehmenssprecher kommentierte: „Wir fühlen uns in unserer digitalen Strategie bestätigt. Die Penny-App bietet unseren Kunden zusätzliche Vorteile und macht den Einkauf noch attraktiver.“ Der Discounter betonte, dass die App-Nutzung freiwillig sei und alle Kunden weiterhin die regulären Angebote in den Filialen nutzen könnten.

Weitere Verfahren stehen an

Der Rechtsstreit um App-exklusive Rabatte im Lebensmitteleinzelhandel ist noch nicht beendet. Neben dem Penny-Verfahren laufen weitere Klagen gegen andere Discounter:

  • Bereits im März scheiterte eine Klage des vzbv gegen Netto
  • Ein Verfahren gegen Lidl steht für September auf der Agenda
  • Experten erwarten, dass sich weitere Handelsketten dieser Praxis anschließen werden

Die Entwicklung zeigt, wie stark der Lebensmitteleinzelhandel auf digitale Vertriebswege setzt. Während die Unternehmen ihre Kundenbindung durch Apps stärken wollen, sehen Verbraucherschützer die Gefahr einer digitalen Spaltung der Kundschaft. Das endgültige juristische Wort in dieser grundsätzlichen Frage könnte noch der Bundesgerichtshof sprechen müssen.

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