Rückruf für Dattel-Kugeln ausgeweitet: Drogeriemarkt-Ketten betroffen
Rückruf für Dattel-Kugeln ausgeweitet bei Drogeriemärkten

Rückruf für Dattel-Kugeln ausgeweitet: Drogeriemarkt-Ketten betroffen

Der Rückruf für die Dattel-Kugeln des Hamburger Snackunternehmens Foodloose wurde deutlich ausgeweitet. Betroffen sind nun weitere Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdaten. Verbraucher werden dringend aufgefordert, die betroffenen Produkte nicht zu verzehren.

Details zur Rückrufaktion

Konkret geht es um das Konfekt „White Delights – Pistazie“. Der Rückruf umfasst jetzt die Chargennummern H49B1 oder J49B0 sowie die Mindesthaltbarkeitsdaten 4. August 2026 beziehungsweise 4. Oktober 2026. Zunächst war nur eine der beiden Chargennummern betroffen, nun wurde die Aktion auf beide ausgeweitet.

Der Grund für den Rückruf ist ernst: Einzelne Produkte können Fremdkörper enthalten, was laut Hersteller eine Verletzungsgefahr darstellt. Die Süßigkeit wurde in großen Drogeriemarkt-Ketten verkauft, unter anderem bei Rossmann und Budni.

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Betroffene Bundesländer

Bereits am vergangenen Freitag erschien der erste Rückruf auf lebensmittelwarnung.de, dem Portal der Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz. Ursprünglich waren folgende Bundesländer betroffen:

  • Nordrhein-Westfalen
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Bayern
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Mittlerweile kam auch Rheinland-Pfalz hinzu. Nur das Saarland ist nicht betroffen.

Handlungsempfehlungen für Verbraucher

Kunden sollten die betroffenen Produkte nicht essen und sicherstellen, dass Kinder keinen Zugang dazu haben. Die Dattel-Kugeln mit Pistazien-Füllung werden über die genannten Drogeriemarkt-Ketten vertrieben. Andere Waren von Foodloose sind nach Angaben des Unternehmens nicht betroffen.

Der Hersteller entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten und bietet eine Rückerstattung an. Käufer können sich mit den Produktdaten und möglichst einem Foto der Verpackung per E-Mail an den Kundenservice wenden (qualitaet@foodloose.net). Alternativ können die Produkte auch in den Verkaufsstellen zurückgegeben werden, wobei der Kaufpreis erstattet wird.

Foodloose betont: „Wir arbeiten eng mit den zuständigen Behörden zusammen.“ Die Sicherheit der Konsumenten stehe dabei im Mittelpunkt.

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