Salmonellen-Gefahr: Penny-Märkte ziehen "Frühstücksknacker" aus dem Verkauf
Ein deutscher Wursthersteller hat einen vorsorglichen Rückruf für eines seiner Produkte gestartet. Die ROSTOCKER Wurst- und Schinkenspezialitäten GmbH warnt vor dem Verzehr ihrer "Frühstücksknacker" der Marke "die ROSTOCKER". Grund ist der Nachweis von Salmonellen, der im Rahmen interner Eigenkontrollen erfolgte.
Betroffene Ware und Rückgabemöglichkeiten
Konkret betroffen sind 250-Gramm-Packungen mit der Chargennummer 354417 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 25.02.2026. Das Unternehmen teilte mit, dass die Ware umgehend aus dem Verkauf genommen wurde, um Verbraucher zu schützen.
Kunden können die betroffenen Packungen in ihren jeweiligen Penny-Markt zurückbringen. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Die ROSTOCKER Wurst- und Schinkenspezialitäten GmbH entschuldigt sich ausdrücklich für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
In diesen Bundesländern wurde die Ware verkauft
Der Rückruf betrifft Penny-Märkte in folgenden acht Bundesländern:
- Berlin
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Gesundheitsrisiken durch Salmonellen
Eine Infektion mit Salmonellen kann sich laut Experten innerhalb weniger Tage nach dem Verzehr bemerkbar machen. Typische Symptome sind:
- Durchfall
- Bauchschmerzen
- Gelegentliches Erbrechen
- Leichtes Fieber
In der Regel klingen die Beschwerden nach einigen Tagen von selbst wieder ab. Besondere Vorsicht ist jedoch bei Säuglingen, Kleinkindern, älteren Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem geboten, da hier schwerere Krankheitsverläufe auftreten können. Wer entsprechende Symptome nach dem Verzehr entwickelt, sollte umgehend ärztlichen Rat einholen.
Vorsorgemaßnahmen und Verbraucherschutz
Das Unternehmen betont, dass es sich um eine vorsorgliche Maßnahme handelt. Die ROSTOCKER Wurst- und Schinkenspezialitäten GmbH reagierte laut eigenen Angaben umgehend auf die Laborergebnisse und informierte sowohl die betroffenen Handelsketten als auch die zuständigen Behörden.
Verbraucher werden eindringlich aufgefordert, das Produkt mit dem genannten Mindesthaltbarkeitsdatum nicht zu verzehren und stattdessen zur Rückgabe in den Penny-Markt zu bringen. Die Rückerstattung erfolgt unkompliziert und ohne bürokratische Hürden.



