Vinted-Urteil: Nutzer hoffen auf Rückzahlungen von Gebühren nach Berliner Gerichtsentscheid
Ein Gericht in Berlin hat sich mit der umstrittenen Praxis der Secondhand-Plattform Vinted auseinandergesetzt. Im Fokus der juristischen Prüfung steht eine zusätzliche Käuferschutzgebühr, die beim Kauf automatisch anfällt, ohne dass Nutzer diese Option aktiv auswählen müssen. Derzeit zahlen Käufer pauschal 70 Cent plus 5 Prozent des Kaufpreises für diesen Service.
Verbraucherschützer klagen erfolgreich
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband, der in dieser automatischen Berechnung eine unzulässige Zusatzleistung sieht. Trotz eines bereits im Dezember 2025 ergangenen Urteils hat sich für die betroffenen Nutzer bislang jedoch nichts geändert. Die umstrittenen Gebühren werden weiterhin automatisch berechnet und in Rechnung gestellt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Vinted eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht hat. Zwar wurde die Revision zunächst nicht zugelassen, doch der BGH könnte den Fall noch prüfen. „Solange der BGH nicht über die Beschwerde entschieden hat, ist das Urteil nicht rechtskräftig“, erklärte vzbv-Referentin Rosemarie Rodden.
Was bedeutet das für Vinted-Nutzer?
Sollte das Urteil des Kammergerichts Berlin rechtskräftig werden, müsste Vinted seine Geschäftsabläufe umgehend ändern. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Käufer müssten dann vermutlich aktiv zustimmen, bevor die Gebühren für den Käuferschutz anfallen. Bei Verstößen gegen diese Regelung droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld, dessen konkrete Höhe derzeit noch offen ist.
Verbraucherschützer sehen darüber hinaus realistische Chancen auf Rückforderungen bereits gezahlter Beträge. Allerdings müsste dies im Einzelfall geprüft werden, da nicht pauschal von einer automatischen Rückzahlung ausgegangen werden kann.
Vinted widerspricht der juristischen Bewertung
Das Unternehmen zeigt sich von der Gerichtsentscheidung unbeeindruckt. Eine Sprecherin erklärte, man halte die Entscheidung für falsch und sehe die eigene Plattform missverstanden. Gleichzeitig verweist Vinted auf bereits vorgenommene Anpassungen im Geschäftsmodell. Für die Nutzer bleibt die Situation jedoch vorerst unverändert, bis die Gerichte endgültig über den Fall entschieden haben.
Die Debatte um die Transparenz von Plattformgebühren gewinnt damit weiter an Bedeutung. Verbraucherschützer betonen, dass automatische Zusatzleistungen ohne aktive Zustimmung der Nutzer problematisch sind und gegen geltendes Recht verstoßen könnten.



