Verbraucherschützer warnen vor Vertragsoptimierern: Große Versprechen, kaum Ertrag
Hamburg - Im Internet und auf Social-Media-Plattformen werben sogenannte Rückabwickler oder Vertragsoptimierer mit verlockenden Versprechungen. Sie bieten an, Verbraucherinnen und Verbraucher lukrativ von ihrer ungeliebten Lebens- oder Rentenversicherung zu trennen. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt jedoch eindringlich davor, solche Angebote in Anspruch zu nehmen.
Fragwürdige Versprechungen im Netz
Mit Slogans wie „Lebensversicherung erfolgreich zurückfordern“ oder „Bis zu 200 Prozent mehr aus Ihrem Vertrag holen“ locken die Anbieter potenzielle Kunden. Das Versprechen klingt verlockend: Eine Rückabwicklung soll finanziell attraktiver sein als eine vorzeitige Kündigung, bei der oft erhebliche Einbußen drohen. Doch die Realität sieht anders aus.
„Der Erfolg ist ungewiss“, betont Verbraucherschützerin Sandra Klug. In vielen Fällen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einmal den Rückkaufswert, der ihnen bei einer eigenhändigen Kündigung zustehen würde. Stattdessen bleiben oft nur 75 bis 80 Prozent des Betrags übrig, der Rest verbleibt beim beauftragten Dienstleister.
Versteckte Kosten und Risiken
Die Erfahrungen der Verbraucherzentrale Hamburg zeigen, dass zu den ohnehin meist verlustreichen Geschäften weitere Kosten hinzukommen können:
- Anwaltskosten für Verhandlungen mit dem Versicherer
- Kosten für versicherungsmathematische Gutachten
- Ungewisse Erfolgsaussichten der Rückabwicklung
Diese Kosten müssen Verbraucherinnen und Verbraucher tragen, insbesondere wenn mit dem Versicherer über die Rückabwicklung verhandelt werden muss. Die Versprechungen der Dienstleister, gegenüber einer Kündigung den eineinhalb bis zweifachen Wert herauszuholen, sind nach Einschätzung der Verbraucherschützerin überwiegend „heiße Luft“.
Hintergrund: Wann ist eine Rückabwicklung möglich?
Gegen manche kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen können Versicherte tatsächlich Widerspruch einlegen und Verträge damit verlustfrei rückabwickeln. Dies ist möglich, wenn sie bei Vertragsschluss fehlerhaft oder unzureichend auf ihr Widerrufsrecht hingewiesen wurden.
Die Problematik: Die Anbieter im Netz erklären häufig jeden Vertrag für widerspruchsgeeignet – und liegen damit oft falsch. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher besonders vorsichtig sein und sich im Zweifelsfall direkt an ihre Verbraucherzentrale oder unabhängige Beratungsstellen wenden.
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät dringend davon ab, Dritte mit der Rückabwicklung von Versicherungsverträgen zu beauftragen. Stattdessen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst prüfen, ob überhaupt eine rechtliche Grundlage für eine Rückabwicklung besteht und sich gegebenenfalls professionelle, unabhängige Beratung einholen.



