Autoverleih an Freunde: Versicherungstücken vermeiden
Die Bitte eines Freundes, das eigene Auto für eine Fahrt zum Baumarkt ausleihen zu dürfen, kommt sicherlich vielen bekannt vor. Es ist eine schöne Geste, Bekannten ohne Fahrzeug gelegentlich unter die Arme greifen zu können. Doch Vorsicht ist geboten: Wer sein Auto von anderen Personen fahren lässt, kann unerwartete Probleme mit der Versicherung bekommen.
Risiko bei eingeschränktem Fahrerkreis
Besonders kritisch wird es, wenn man in der Kfz-Versicherung als Alleinfahrer eingetragen ist oder der Kreis der berechtigten Fahrer anderweitig beschränkt wurde. In solchen Fällen darf man Dritte nicht einfach so ans Steuer lassen, wie die „Stiftung Warentest Finanzen“ in ihrer Ausgabe 5/2026 berichtet. Zwar bleibt der grundsätzliche Versicherungsschutz auch dann erhalten – die Kfz-Haftpflicht reguliert nach einem Unfall den Schaden des Unfallgegners, und eine eventuelle Vollkaskoversicherung kommt für den Schaden am eigenen Auto auf.
Allerdings können einige Versicherer laut den Angaben eine „saftige Strafe“ verlangen. Je nach Einzelfall kann es zu Beitragsnachzahlungen, Regressforderungen oder Vertragsstrafen kommen, wenn ein nicht registrierter Fahrer Schäden verursacht. Die Fachleute nennen ein Beispiel: Der Versicherer könnte 100 Prozent auf den richtigen Versicherungsbeitrag für das laufende Versicherungsjahr aufschlagen.
Fahrerkreis temporär erweitern
Glücklicherweise bieten viele Versicherer die Möglichkeit, gelegentlich für bestimmte Zeiträume zusätzliche Fahrer anzumelden. Oft ist dies sogar ohne Aufpreis möglich, wie die Zeitschrift in einer Stichprobe herausfand. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch unterschiedlich. Häufig muss man eine solche Erlaubnis individuell mit dem Versicherer absprechen.
Andere Anbieter verlangen für die vorübergehende Fahrerkreiserweiterung einen Aufschlag. Die Flexibilität variiert dabei:
- Bei manchen Versicherern ist die Erweiterung tageweise möglich.
- Andere bieten Zeiträume von vier Wochen an.
- Einige lassen sogar sechs Wochen zu.
Ein Kontakt mit der eigenen Versicherung ist daher unbedingt ratsam, um die genauen Bedingungen zu klären.
Drittfahrerschutz als Alternative
Sollte es beim eigenen Anbieter gar nicht möglich sein, den Fahrerkreis wie gewünscht temporär zu erweitern, kann ein sogenannter Drittfahrerschutz helfen. Diesen kann man vor dem betreffenden Zeitraum abschließen. Einige Versicherer bieten solche Policen an, die fällige Strafzahlungen ganz oder teilweise abdecken, wenn nicht registrierte Fahrer Schäden verursachen.
Die Voraussetzungen und festgelegten Erstattungssummen variieren je nach Versicherungstarif, wie die Zeitschrift berichtet. Ein Vorteil: Diese Policen lassen sich auch kurzfristig abschließen, was spontane Verleihsituationen erleichtert.
Praxisbeispiele aus der Analyse
Im Rahmen der Analyse wurden 65 Versicherungsunternehmen befragt. Die Ergebnisse zeigen eine überwiegend positive Tendenz:
- 55 Unternehmen boten eine Nachmeldung für kurze Zeiten kostenlos an.
- Bei 14 Anbietern gab es sowohl kostenpflichtige als auch kostenlose Varianten.
- Nur bei einem einzigen Anbieter war eine temporäre Erweiterung gar nicht möglich.
Selbst in solchen Ausnahmefällen gibt es jedoch Lösungen, etwa durch den erwähnten Drittfahrerschutz oder individuelle Vereinbarungen.
Fazit: Wer sein Auto gelegentlich an Freunde verleihen möchte, sollte frühzeitig die Bedingungen der eigenen Kfz-Versicherung prüfen. Durch rechtzeitige Absprachen oder zusätzliche Versicherungslösungen lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden.



