Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat einen 58-jährigen Bergführer zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Der Mann hatte im August 2025 eine Kundin bei einer Bergtour auf die Zugspitze durch das Reintal geführt, die nach einem Bad in einer natürlichen Wasserstelle starb. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung.
Die 38-jährige Frau aus Speyer war mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern Teil einer Gruppe, die der Bergführer leitete. Auf dem Weg pries er eine Gumpe, ein natürliches Wasserbecken, als „Whirlpool“ mit vier Grad Wassertemperatur an. Mehrere Gäste wagten sich in das eiskalte Wasser, die Frau zweimal. Beim zweiten Bad verlor sie den Halt, wurde von einer starken Strömung erfasst und über einen acht Meter hohen Wasserfall in die Tiefe gespült. Ihr Mann versuchte sie zu retten, stürzte aber mit ihr ab. Die Frau starb noch am Abend im Krankenhaus, der Mann überlebte schwer verletzt.
Das Gericht befand, dass der Bergführer seine Qualifikation überschritten hatte. Er war als Bergführer ausgebildet, nicht jedoch als Canyoning-Führer für den Umgang mit reißendem Wildwasser. Daher hätte er seine Gäste nicht zum Baden in der Gumpe animieren dürfen. Der Bergführer hatte zunächst einen Strafbefehl erhalten, den er nicht akzeptierte, woraufhin es zum Prozess kam.



