Der Landtagsabgeordnete der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), Sven Hornauf, hat ein Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht Brandenburg gegen Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) eingeleitet. Er sieht sein Fragerecht als Abgeordneter verletzt, nachdem Liedtke die Weiterleitung mehrerer seiner Fragen an das Wirtschaftsministerium abgelehnt hatte.
Hintergrund ist eine Kleine Anfrage Hornaufs zur Zukunft des gesperrten Helenesees in Frankfurt (Oder) und zu Sanierungskosten. Nachdem er mit den Antworten des Ministeriums unzufrieden war, reichte er Nachfragen ein, die aus Sicht der Landtagspräsidentin gegen die parlamentarische Ordnung verstießen. Unter anderem fragte Hornauf: „Wurde die parlamentarische Anfrage zu Nummer 4 nicht gelesen, nicht verstanden oder einfach nur ignoriert?“ und unterstellte dem Ministerium „unverschämte Ignoranz“.
Das Landtagspräsidium wies Hornaufs Einspruch gegen die Ablehnung im November 2025 zurück. Daraufhin reichte der Abgeordnete, der Rechtsanwalt in Frankfurt (Oder) ist, am 26. Februar 2025 einen Antrag auf Organstreitverfahren beim Landesverfassungsgericht ein, wie eine Sprecherin bestätigte. Das Gericht wacht über die Einhaltung der brandenburgischen Landesverfassung.
Hornauf fällt bereits mehrfach durch Konflikte mit der Regierung auf. Er stimmte wiederholt AfD-Anträgen zu und reichte parallel eine weitere Klage beim Verfassungsgericht ein, in der es um Auskunftspflichten des Innenministeriums zum Einsatz gefälschter Profile des Verfassungsschutzes geht.



