In Thüringen gelten am Karfreitag besondere Regeln, da dieser Tag als „stiller Tag“ eingestuft ist. Die Behörden erinnern an die Vorschriften des Feiertagsgesetzes, die an diesem Tag Einschränkungen für Veranstaltungen vorsehen. Neben dem Karfreitag zählen auch der Volkstrauertag und der Totensonntag im November zu den stillen Tagen.
Laut der Stadtverwaltung Erfurt sind in Gaststätten und Einrichtungen mit Schankbetrieb Unterhaltungs- und Musikveranstaltungen jeder Art ganztägig verboten. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind nicht erlaubt. Erlaubt sind hingegen Veranstaltungen, die den Charakter des Tages respektieren oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen.
Der Karfreitag ist ein religiöser, gesetzlicher Feiertag und gilt als Trauertag. An diesem Tag gedenken Christen der Kreuzigung und des Todes Jesu Christi auf Golgatha. Der Trauercharakter spiegelt sich in den Feiertagsregelungen wider, die bei religionsfernen Menschen oft auf Unverständnis stoßen, insbesondere das Tanzverbot.
Ausnahmen von den Einschränkungen sind nach dem Thüringer Feiertagsgesetz „aus wichtigen Gründen“ möglich, sofern sie Gottesdienste nicht stören. Über solche Ausnahmen entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte.



