Das gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen steht vor einer Neuverhandlung der Finanzierung. Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt hatte kritisiert, dass die Pauschale, die Sachsen und Thüringen pro Mahnverfahren zahlen, seit 2007 nicht angepasst wurde. Dadurch sei Sachsen-Anhalt in den Jahren 2018 bis 2022 ein finanzieller Nachteil von rund 1,1 Millionen Euro entstanden.
Das Mahngericht ist am Amtsgericht Aschersleben eingerichtet, mit einer Zweigstelle in Staßfurt. Es bearbeitet Fälle wie etwa ausstehende Zahlungen für Handwerksleistungen. Das Justizministerium in Magdeburg hat angekündigt, die Hinweise des Rechnungshofs ernst zu nehmen und Gespräche mit den Partnern in Sachsen und Thüringen zu führen.
Doch in den beiden anderen Ländern zeigt man sich zurückhaltend. Ein Sprecher des sächsischen Justizministeriums erklärte, eine Anfrage zur Anhebung der Pauschalvergütung sei bislang nicht bekannt. Aufgrund des aktuellen Sparzwangs gebe es keine großen Spielräume für eine Erhöhung. Aus Thüringen hieß es, man müsse bei einer Neuverhandlung das im Staatsvertrag vorgesehene Prozedere beachten.



