Am 16. Januar 1972 erließ der damalige Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) einen Erlass, der die Anrede „Fräulein“ im dienstlichen Sprachgebrauch der Bundesbehörden abschaffte. Seitdem sind Frauen von Amts wegen nur als „Frau“ anzureden. Der Erlass ist bis heute gültig.
Die Bezeichnung „Fräulein“ war laut Duden ursprünglich eine titelähnliche Anrede für eine unverheiratete weibliche Person, die heute als veraltet gilt. Sie stammt aus dem höfischen Umfeld und wurde später auch für bürgerliche Frauen üblich. Im beruflichen Kontext war sie lange üblich, etwa als „Fräulein Lehrerin“.
Bereits in den 1950er Jahren gab es erste Ansätze zur Änderung: Ein Erlass von 1955 erlaubte unverheirateten Frauen, auf Wunsch als „Frau“ angesprochen zu werden. Der Wunsch musste jedoch aktiv geäußert werden. In den 1960er Jahren reichte dies nicht mehr aus, da die Bezeichnung zunehmend als altmodisch und abwertend empfunden wurde.
Am 16. Februar 1971 kündigte das Bundesinnenministerium gemeinsam mit führenden Frauenverbänden eine Änderung der amtlichen Regeln an. Der interne Erlassentwurf stellte klar, dass die Bezeichnung „Frau“ kein Titel sei, der verliehen werden müsse, und dass es jeder unverheirateten Frau freistehe, sich so nennen zu lassen.
Die Verkündung verzögerte sich um ein Jahr, da zunächst eine Altersgrenze von 18 Jahren vorgesehen war. Das Bundesministerium für Post- und Fernmeldewesen meldete jedoch Bedenken an, da nicht alle Behörden über die notwendigen Informationen verfügten. Daher wurde auf die Altersgrenze verzichtet. Der Erlass legte fest, dass „Fräulein“ nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Frau verwendet werden sollte.



