Im Mordprozess um den getöteten Grundschüler Fabian aus Güstrow hat ein Gutachten ergeben, dass ein sichergestelltes Messer nicht die Tatwaffe ist. Dies teilte das Landgericht Rostock am Dienstag mit. Der Junge war am 10. Oktober 2025 verschwunden und vier Tage später tot in einem Waldstück nahe Klein Upahl gefunden worden. Die Obduktion ergab, dass das Kind gewaltsam durch mindestens sechs Messerstiche getötet und anschließend mit Brandbeschleuniger angezündet wurde.
Die 30-jährige Angeklagte steht unter dringendem Mordverdacht. Die Polizei hatte sie nach einer Durchsuchung mehrerer Objekte in Reimershagen und Rum Kogel festgenommen. Ihr Anwalt hatte vergeblich versucht, die Freilassung aus der Untersuchungshaft zu erreichen, mit dem Argument, es gebe keine handfesten Beweise und die Tatwaffe sei nicht gefunden worden. Der Gerichtstermin am Dienstag bestätigte, dass das fragliche Messer nicht die Tatwaffe ist.
Fabian war am Tag seines Verschwindens wegen Unwohlseins zu Hause geblieben, während seine Mutter zur Arbeit ging. Als sie zurückkam, war ihr Sohn verschwunden. Die Mutter meldete ihn gegen 20.30 Uhr als vermisst. Die Ermittler gingen zunächst davon aus, dass Fabian auf dem Weg zu seinem Vater war, fanden aber später heraus, dass er bereits zur Zeit der Vermisstenmeldung tot war. Die Mordkommission der Kriminalpolizeiinspektion Rostock verfolgte rund 1.000 Spuren. Der Fall war auch in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ vorgestellt worden, woraufhin mehr als 30 Hinweise eingingen.
Der Prozess wird fortgesetzt. Die Suche nach der tatsächlichen Tatwaffe und weiteren Beweisen läuft weiter.



