Pflegeheim insolvent: Rechte von Bewohnern und Angehörigen
Pflegeheim insolvent: Rechte von Bewohnern und Angehörigen

Wenn ein Pflegeheim insolvent wird oder schließt, stehen Bewohner und Angehörige oft vor großen Herausforderungen. Viele fragen sich, ob das Heim einfach kündigen darf und welche Rechte sie haben. Die Verbraucherzentrale gibt klare Hinweise: Ein Pflegeheim hat kein normales Kündigungsrecht wie die Bewohner selbst. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen und aus wichtigem Grund möglich, etwa bei Betriebseinstellung, Insolvenz oder schweren Vertragsverletzungen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und begründet werden. Bei einer Heimschließung muss das Heim Fristen einhalten: Spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats kann zum Ende des nächsten Monats gekündigt werden. In der Praxis wird es bei Insolvenzen jedoch oft schwierig, da die Versorgung nicht mehr gesichert sein kann. Betroffene sollten die Kündigung schriftlich anfordern und auf Datum, Begründung und Frist prüfen.

Bewohner sind besonders geschützt. Eine Kündigung muss nicht hingenommen werden. Ist sie unbegründet, sollten Betroffene schriftlich widersprechen. Niemand darf sofort auf die Straße gesetzt werden; das Heim muss im Streitfall den Rechtsweg gehen. Zudem muss das Heim bei Betriebseinstellung auf eine angemessene anderweitige Pflegeunterkunft hinweisen und unter Umständen Umzugskosten tragen.

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Wichtig ist, keine neue Vereinbarung unter Druck zu unterschreiben. Angehörige sollten sofort die Pflegekasse, den Sozialhilfeträger, den gesetzlichen Betreuer, den Hausarzt und den Pflegestützpunkt informieren. Hilfe gibt es bei der Pflegekasse, Pflegestützpunkten, der Heimaufsicht, Verbraucherzentralen und Anwälten für Sozial- oder Pflegerecht. Bei akuter Gefährdung können auch das Sozialamt oder die Aufsichtsbehörde eingeschaltet werden.

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