Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Proteste vor Imam-Ali-Moschee in Frankfurt weiter erlaubt
Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Proteste vor Imam-Ali-Moschee in Frankfurt weiter erlaubt

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Versammlungen vor der geschlossenen Imam-Ali-Moschee in Frankfurt-Rödelheim weiterhin donnerstags und freitags stattfinden dürfen. Damit bestätigte das Gericht eine vorherige Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts.

Die Stadt Frankfurt hatte die Zusammenkünfte der Gläubigen als Freiluftgottesdienst eingestuft, da dort hauptsächlich gebetet werde. Eine solche Veranstaltung hätte einer Sondererlaubnis bedurft, die die Stadt nicht erteilen wollte. Die Gemeinde klagte dagegen und bekam recht.

Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass die Treffen unter dem besonderen Schutz des Versammlungsrechts stehen. Die Stadt hatte die Verfügung vor einer Woche erlassen, die nun vom Gericht aufgehoben wurde.

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