Der Fall Gertrud L.: Vom Unfall zum Mord
Im Februar 2011 wird die 66-jährige Gertrud L. tot in ihrer Wohnung in Berlin-Wedding aufgefunden. Zunächst deutet alles auf einen tragischen Unfall hin: Die Rentnerin liegt leblos im Badezimmer, Kopfverletzungen deuten auf einen Sturz beim Duschen hin. Die Polizei schließt den Fall, die Leiche wird eingeäschert. Doch dann tauchen Ungereimtheiten auf.
Geldabhebungen nach dem Tod
Angehörige entdecken, dass von Gertrud L.s Konto Geld abgehoben wurde – Tage nach ihrem Tod. Die Ermittlungen werden wieder aufgenommen. Im Fokus steht der Nachbar Andreas H., der die Leiche gefunden hatte, aber erst Tage später meldete. Er gibt zu, Geld abgehoben zu haben, bestreitet jedoch die Tat.
Spuren am Tatort
Trotz der Einäscherung finden Ermittler Blutspuren in der Wohnung, die auf ein Verbrechen hindeuten. Ein Tagebuch der Toten hilft, den Tatzeitpunkt auf den 7. Februar 2011 einzugrenzen. Andreas H. hatte einen Schlüssel zur Wohnung und war vorbestraft.
Das Urteil
Im November 2011 wird Andreas H. vor dem Berliner Landgericht wegen Raubmordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Richter betont, dass der Fall ohne das versteckte Geständnis des Täters wohl nie aufgeklärt worden wäre. Gertrud L. starb nicht durch einen Unfall, sondern durch ein grausames Verbrechen.



