Hisbollah-Mitglied in Celle zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt
Hisbollah-Mitglied in Celle zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt

Das Oberlandesgericht Celle hat einen 35-jährigen Libanesen wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Hisbollah, Beihilfe zum versuchten Mord und gewerbsmäßigen Verstoßes gegen ein EU-Embargo zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Mann war im Sommer 2024 in Salzgitter festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Nach Überzeugung des Gerichts schloss sich der Angeklagte spätestens 2016 der Hisbollah an. Ab 2022 organisierte er von Deutschland aus die Ausfuhr militärisch nutzbarer Güter für das Drohnenprogramm des militärischen Hisbollah-Flügels im Libanon. Der Wert der Komponenten betrug rund eine halbe Million Euro, die für den Bau von mehr als 300 Sprengstoffdrohnen ausgereicht hätten.

In einem Fall im Jahr 2024 feuerte die Hisbollah eine mit Sprengstoff bestückte Drohne auf ein bewohntes Gebiet in Israel ab. Das Fluggerät explodierte im dritten Stock eines Seniorenheims in der Küstenstadt Herzlia nahe Tel Aviv. In den Überresten der Drohne wurden Bauteile gefunden, die der Verurteilte bestellt und geliefert hatte. Menschen wurden nicht verletzt, das Gericht wertete den Vorfall jedoch als Beihilfe zum versuchten Mord.

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Der heute 35-Jährige wuchs im Libanon bei einem Onkel auf, der Kommandeur einer Raketeneinheit der Hisbollah war. Er bekannte sich spätestens 2016 öffentlich zur Hisbollah und war bei der Trauerfeier seines Onkels in militärischer Uniform der Miliz zu sehen. Der Mann war für die Hisbollah dutzendfach verdeckt als Einkäufer und Lieferant tätig und besorgte unter anderem Elektro- und Benzinmotoren, Propeller, Batterien und Neigungsmesser.

Das Gericht wertete zugunsten des Verurteilten, dass er nicht vorbestraft war, ein umfängliches Teilgeständnis abgelegt hatte, in einer Hisbollah-Hochburg aufgewachsen war und zwei kleine Kinder hat. Die Bundesanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch. Der Verurteilte bleibt aus Gründen der Fluchtgefahr und seiner Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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